„Für alle gelten die gleichen Rechte und Pflichten“

mk -Im Vogelkamp Neugraben darf das Regenwasser von den privaten Grundstücken nicht in die städtischen gräben abgeleitet werden.

„Für alle gelten die gleichen Rechte und Pflichten“.

Vogelkamp Neugraben: Ärger wegen Entwässerung des Oberflächenwassers.

Böse Überraschung für einzelne Hausbesitzer im Neubaugebiet Vogelkamp Neugraben. Anlässlich der Abnahme der bebauten Grundstücke im Abschnitt 2 durch die IBA und von ihr beauftragte Architekten stellte sich heraus, dass bei einer nicht unerheblichen Anzahl von Einzelhäusern und Reihenhauszeilen die vertraglich festgeschriebene oberflächliche Entwässerung der Verkehrs- und Grundstücksflächen angeblich nicht ordnungsgemäß umgesetzt worden sei. Die betroffenen Häuser seien zum Teil bereits 2016 und 2017 fertig gestellt worden, heißt es einleitend in einem SPD-Antrag dazu.
Daraus resultierend wären die Eigentümer nun aufgefordert worden, die nicht ordnungsgemäß errichteten Anlagen zur Entwässerung des Oberflächenwassers zurück zu bauen. Zusätzlich müssten die „Übeltäter“ Vertragsstrafen in vier- bis fünfstelliger Höhe bezahlen, weiß die SPD zu berichten. Was verbirgt sich hinter diesem doch etwas abstrakt klingenden Fall? Der SPD-Politiker Sören Schinkel-Schlutt, der seit Kurzem im Vogelkamp Neugraben wohnt, kennt Details der Angelegenheit. Laut Schinkel-Schlutt gehe es um das Ableiten des von den Dächern ablaufenden Regenwassers mittels Dachrinnen. Vertraglich hätten sich die Bauherren verpflichtet, die Wassermassen auf ihrem Grundstück in einer Mulde versickern zu lassen. Aber nicht alle Hausbesitzer hätten sich dran gehalten. Sie leiteten das Regenwasser angeblich unterirdisch über Rohre in die angrenzenden städtischen Gräben-und das sei von der IBA verboten worden, erläutert Schinkel-Schlutt. Dieser vermutet, dass einige Hausbesitzer aufgrund der geringen Grundstücksgröße zu dieser Maßnahme gegriffen hätten. Eine funktionierende Mulde würde schon relativ viel Platz einnehmen, da bliebe vom Garten nicht mehr viel übrig. Wahrscheinlich hätte es ein Nachahm-Effekt gegeben: Wenn jemand auf diese Weise die oberflächliche Entwässerung ohne Aufsehen regelte, handhabten es die Nachbarn später genauso. Was er der IBA vorwerfe sei, dass diese zu spät eingegriffen habe.Wäre man vorher eingeschritten, hätte man auch keine Vertragsstrafen, die für manchen Hausbesitzer ein harter Schlag ins Kontor seien, verhängen müssen, betont Schinkel-Schlutt. Um Licht in die Angelegenheit zu bringen hat die SPD-Fraktion in der Bezirksversammlung den Antrag gestellt, dass die Bezirksversammlung beschließen möge, „Vertreter der IBA und der Behörde für Umwelt und Energie in den Stadtplanungsausschuss einzuladen, um über die rechtsgültigen Vorschriften zur Entwässerung zu berichten und Möglichkeiten aufzuzeigen, in den anderen Bauabschnitten die Bauherren bereits während der Bauphase bei der Entwässerungsplanung zu begleiten.“
Was sagt nun die IBA zu der ganzen Sache? Mit dem Erwerb des Grundstücks seien die Bauherren die Verpflichtung eingegangen, die zugelassene Planung mit den architektonischen, städtebaulichen und freiraumplanerischen Anforderungen in die Realisierung zu führen. Die Bauverpflichtungen seien kaufvertraglich geregelt und beinhalten Qualitätsstandards für die Umsetzung des Hauptgebäudes, etwaiger Nebenanlagen, der Pflanzungen, der Außenanlagen und Geländemodellierung, der offenen Oberflächenentwässerung sowie die Einhaltung des Mindestbaustandards KfW-Effizienzhaus 55, erklärte IBA-Pressesprecher Stefan Laetsch auf RUF-Nachfrage. Laetsch wies auch darauf hin, dass die Häuslebauer frühzeitig informiert worden wären:„Sowohl in 2017 als auch in 2018 haben wir alle Kunden eingeladen und sie fachlich über das Thema Regenwassermanagement und Oberflächenentwässerung auf ihrem eigenen Grundstück informiert. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und der Tatsache, dass sich der Vogelkamp Neugraben in einem Wasserschutzgebiet befindet, muss die Oberflächenentwässerung gemäß der vom Bezirk Harburg übermittelten Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung über ein Graben- und Muldensystem erfolgen“, sagte Laetsch. Dieser gab für zukünftige Bauherren noch folgenden Rat auf den Weg: „Bauherren empfehlen wir, sich ggf. von ihrem Architekten und Baubetreuer oder ihrer Fachfirma bestätigen zu lassen, dass ihr Haus und die Nebenanlagen entsprechend ihrer Genehmigung umgesetzt wurden. Sollte es im Bauprozess zu Abweichungen von der genehmigten Planung kommen, müssen diese dem Bezirksamt Harburg sowie der IBA Hamburg angezeigt werden. Für alle Bauherren gelten die gleichen Rechte und Pflichten. Als Projektentwickler ist es unsere Aufgabe, auf die Einhaltung der wichtigen Qualitätsstandards in den naturnahen Gebieten im Vogelkamp Neugraben und im Fischbeker Heidbrook zu achten.“