Öffentliche Auslegung

Öffentliche Auslegung.

Bebauungsplanentwurf Am Großen Dahlen.

Das Bezirksamt Harburg hat beschlossen, den Bebauungsplanentwurf Eißendorf 47 (Am Großen Dahlen) öffentlich auszulegen. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Eißendorfer Grenzweg – Am Großen Dahlen – Westgrenze des Flurstücks 1445, Süd- und Westgrenzen des Flurstücks 1434 – Dahlengrund – Marmstorfer Weg – Heinz-Marx-Weg – Westgrenzen der Flurstücke 1529, 1527 und 1685 in der Gemarkung Eißendorf des Bezirkes Harburg, Ortsteil 711.
Mit dem Bebauungsplan Eißendorf 47 als Strukturerhaltungsplan soll der Quartierscharakter des Gebiets unter Berücksichtigung einer geordneten baulichen Nachverdichtung mit freistehenden Einzelhäusern gesichert werden. Dabei soll insbesondere Rücksicht auf die Vorgartenbereiche, die bewegte Geländetopografie und den erhaltenswerten parkartigen Baumbestand genommen werden. Mit der Textplanverordnung soll die Kubatur der Gebäude begrenzt werden. Dazu werden u.a. maximale Gebäudehöhen und Traufhöhen über Erdgeschossfußboden, eine maximale Grundfläche pro baulicher Anlage und Regelungen für Dachaufbauten wie Staffelgeschosse und Gauben festgesetzt. Weiterhin wird für die Bebauung eine Begrenzung der Wohneinheiten pro Gebäude auf 2 (zwei) festgesetzt werden, für Bestandsgebäude soll es Ausnahmen geben. Zur Sicherung des prägenden Gehölzbestandes werden Festsetzungen zu Baumpflanzungen getroffen.
Eine Umweltprüfung sowie ein Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft sind nicht erforderlich. Der Teilbebauungsplan 688 von 1960 wird aufgehoben. Änderungen des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms einschließlich Fachkarte zum Biotop- und Artenschutz sind nicht erforderlich.
Die Entwürfe werden vom 17. Oktober bis einschließlich Montag, 19. November (montags bis donnerstags jeweils 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 13 Uhr) im Bezirksamt Harburg, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, Harburger Rathausplatz 4 (III. Stock) öffentlich ausgelegt.