Bürger können mitbestimmen

IBA -Der Park im Vogelkamp Neugraben (rot unterlegt) soll mit Bürgerbeteiligung endlich einen Namen erhalten

Bürger können mitbestimmen.

Namensfindung für Park im Vogelkamp Neugraben.

Der große Park im Vogelkamp Neugraben, unmittelbar an der S-Bahnstation Neugraben mit seinem Spiel- und Sportband, ist bisher namenlos. Zudem sollen jetzt weitere drei Quartiersplätze benannt werden. Noch bis zum 29. Mai können sich Bürger aktiv an der Namensfindung unter www.beteiligung.hamburg/stadtteilparkneugraben beteiligen oder Vorschläge per Postkarte im BGZ Süderelbe, Stadtteilbüro Neugraben oder Bezirksamt Harburg einreichen. Außerdem ist es möglich, die eingegangenen Vorschläge online zu bewerten. Diese Kriterien gibt die Stadt Hamburg u. a. für die Benennung von Straßen und Plätzen vor: Namen von Verkehrsflächen sollen möglichst kurz, einprägsam, wohlklingend und für den mündlichen und schriftlichen Gebrauch unmissverständlich sein. Benennungen sollen zur Pflege des Heimatgefühls und des staatsbürgerlichen Bewusstseins beitragen. Sie sollen der republikanischen Tradition Hamburgs entsprechen. Bei Benennungsvorschlägen sind daher zunächst Ereignisse und Persönlichkeiten der Orts- und Stadtgeschichte sowie überlieferte Geländebezeichnungen (Flurnamen) zu berücksichtigen. Stehen entsprechende Namen nicht zur Verfügung, sind Benennungen nach allgemein anerkannten Persönlichkeiten, nach Ländern, Orten, Pflanzen, Tieren oder anderen Motiven oder mit Bezügen auf die Umgebung der Verkehrsfläche vorzuschlagen. Benennungen nach lebenden Personen sind nicht zulässig. Benennungen nach Verstorbenen sollen frühestens zwei Jahre nach dem Tode vorgeschlagen werden. Die vollständigen Bestimmungen der Stadt Hamburg gibt es hier: https://www.hamburg.de/contentblob/2713728/624d1442da67e708056e5de53fb43e82/data/verkehrsflaechen-benennungsbestimmungen.pdf. Wenn Bürger Teil der Jury sein wollen, können sie eine E-Mail mit dem Stichwort „Jury Parkname Vogelkamp Neugraben“ und Kontaktdaten an naturverbunden-wohnen@iba-hamburg.de. schicken. Aus allen eingegangenen Bewerbungen werden zwei Bürgervertreter und zwei Stellvertreter für die Jury ausgelost. Die finalen Namensvorschläge aus der Juryentscheidung durchlaufen dann das von der Stadt Hamburg festgelegte formale Verfahren der Namensvergabe. Nach u. a. einer Prüfung durch das Staatsarchiv und einem Beschluss der Hamburgischen Bürgerschaft bekommt der Park schließlich seinen Namen.