„Äußerst schwer gefallen“

Behörde für Wirtschaft und Innovation -Der Hamburger Senator für Wirtschaft und Innovation Michael Westhagemann gratulierte den zehn Teilnehmerinnen zu ihrem erfolgreichen Abschluss des MINT-Programms proTechnicale per digitalem Videogruß

„Äußerst schwer gefallen“.

Hamburger Winterdom 2020 abgesagt.

Vor dem Hintergrund des sich schnell ändernden Infektionsgeschehens hat sich der Senat in einer Sondersitzung darauf verständigt, den Winterdom abzusagen. Die Behörde für Wirtschaft und Innovation hat dementsprechend eine Untersagungsverfügung gemäß § 17 Absatz 3 der Corona-Eindämmungsverordnung erlassen.
Senator Michael Westhagemann: „Wir haben uns in den vergangenen Wochen und Monaten sehr ins Zeug gelegt, um eine Durchführung des Winterdoms auch unter Corona-Bedingungen zu ermöglichen. Die Entscheidung für die Absage ist allen Beteiligten äußerst schwer gefallen. Denn es lag ein differenziertes Schutzkonzept vor, das geeignet war, das Infektionsrisiko in der Infektionslage, die wir noch vor Kurzem hatten, weitgehend zu minimieren. Aber klar ist, dass auch die besten Maßnahmen ein Ansteckungsrisiko nur verringern können, wenn mehrere tausend Menschen auf dem Heiligengeistfeld zusammenkommen. Dieses uns allen immer bewusste Restrisiko ist angesichts der Gesamtlage nun zu groß geworden. Als Veranstalter des Doms stehen für uns am Ende die Sicherheit und Gesundheit der Besucher, Schausteller, Partner und Mitarbeiter an erster Stelle. Sowohl ich als auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Domreferats befinden sich im Gespräch mit den Ausstellerinnen und Ausstellern bzw. den beteiligten Unternehmen. Ich danke den Schaustellern, die in den vergangenen Wochen tatkräftig daran mitgearbeitet haben, einen Dom in Corona-Zeiten möglich machen zu können – und ich weiß, wie sehr es schmerzt, dass die Anstrengungen nicht gefruchtet haben. Aber eine andere Entscheidung wäre in der aktuellen Situation nicht zu verantworten gewesen.“ Anfang September hat der Senat mit einer Änderung der Eindämmungsverordnung die Voraussetzung geschaffen, dass tradierte Volksfeste – wie der Hamburger Winterdom – ab dem 1. November 2020 unter strengen Auflagen durchgeführt werden können. Vorausgesetzt wurde, dass sich das Infektionsgeschehen bis zum Start des Winterdoms am 6. November nicht gravierend negativ entwickelt. Die Informationen dazu gibt es hier: https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/14292102/2020-09-08-bwi-volksfeste-corona/.