Wird B-Plan „Hausbruch 41“ eingestellt?

mk -Der Wulmsberg steht wieder auf der Tagesordnung von Politik und Verwaltung.

Wird B-Plan „Hausbruch 41“ eingestellt?.

Geteiltes Echo auf Antrag des Bau-Dezernenten.

Müssen sich die Bewohner von rund 28 Häusern an den Straßen „Beim Bergwerk“ und „Wulmstal“ auf eine neue Entwicklung einstellen? Zur Erinnerung: Seit 2004 plante die Verwaltung, mittels eines möglichen Bebauungsplanes „Hausbruch 41 (Wulmsberg)“ die Gebäude auf eine sichere Rechtsgrundlage zu stellen. Vorausgegangen waren jahrelange Diskussionen über den rechtlichen Status der Grundstücke. Deren Besitzer verfolgten im Wesentlichen die Verabschiedung eines Bebauungsplanes, der ihre Anwesen planungsrechtlich absichert und überdies zusätzliche Flächen für Neubauten zur Verfügung stellt. 2002 hatten SPD und CDU im damaligen Ortsausschuss Süderelbe Anträge eingebracht, die auf dieser Linie lagen.
Das Bau-Dezernat leitete 2004 ein Bebauungsplanverfahren ein, an dessen Ende dann Hausbruch 41 (Wulmsberg) stehen sollte. Das Planungsziel lautete: „Mit dem Bebauungsplan Hausbruch 41 soll die geordnete Erschließung der vorhandenen Wohnbebauung erzielt werden. Des weiteren sollen, neben einer behutsamen baulichen Nachverdichtung mit freistehenden Einfamilienhäusern, die Standorte der vorhandenen Wohnhäuser planungsrechtlich gesichert und in einem geringen Umfang Spielraum für Erweiterungen der Gebäude ermöglicht werden. Dabei soll besondere Rücksicht auf die bewegte Geländetopografie und den erhaltenswerten waldartigen Baumbestand genommen werden“, hieß es damals aus dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung.“ Nach der öffentlichen Plandiskussion 2005 wurde das Bebauungsplanverfahren nicht mehr weitergeführt, da für den Eingriff in den Waldbestand keine ausreichenden Ausgleichsflächen (reale Waldfläche in räumlich gegebener Zuordnung zur Eingriffsfläche) nachgewiesen werden konnten. 2011 legte der Stadtplanungsausschuss das Planungsverfahren mehrheitlich auf Vorschlag der SPD und Grünen auf Eis. Gründe waren hauptsächlich die fehlenden Ausgleichsflächen und die Uneinigkeit der Bewohner hinsichtlich des Bebauungsplanes. Acht Jahre herrschte Ruhe, nun kommt durch einen Antrag des Bau-Dezernenten Jörg-Heinrich Penner vielleicht wieder Bewegung in die Materie. „Der bestehende Aufstellungsbeschluss aus dem Jahr 2004 soll nun formell eingestellt werden, da das Bebauungsplanverfahren Hausbruch 41 seit 2011 ruht, aufgrund des ruhenden Verfahrens bei den betroffenen Eigentümern und Mietern aus bauordnungsrechtlicher Sicht Unsicherheiten bestehen sowie die gravierende Ausgleichsflächenproblematik weiterhin nicht behoben werden konnte. Die vorgesehene Schaffung von nur wenigen neuen Wohneinheiten und geringfügigen Erweiterungsmöglichkeiten der bestehenden Wohnhäuser sowie der vorgesehene Ausbau der Erschließungsstraße führen in der Gesamtbetrachtung zu einem unverhältnismäßig hohen Eingriff in den Wald“, heißt es zur Begründung. Nun soll wieder der Baustufenplan von 1956 gelten. Penner: „Die vorhandenen Wohngebäude sind rechtlich durch HBauO und BauGB gesichert, sie genießen Bestandsschutz. Für den durch das Aufhebungsverfahren Bereich ist zukünftig weiterhin als rechtliche Grundlage der Baustufenplan Neugraben-Fischbek vom 8.6.1956 heranzuziehen. Dieser setzt in dem tangierten Bereich „Außengebiet“ bzw. „Außengebiet unter Landschaftsschutz“ fest. Großflächige Außengebietsausweisungen – wie an dieser Stelle – hat die Rechtsprechung im Jahre 2000 für unwirksam erklärt. Für die entsprechenden Bereiche sind bei Bauvorhaben somit § 34 BauGB oder § 35 BauGB als rechtliche Grundlage heranzuziehen.“
Hinsichtlich der bauordnungsrechtlichen Genehmigungspraxis in diesem Bereich lasse sich feststellen, fährt Penner fort, dass in der Regel Außenbereich gem. § 35 BauGB anzunehmen sei und somit bauliche Erweiterungen abseits privilegierter Vorhaben gem. § 35 Abs. 1 BauGB nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich wären Die erteilten Genehmigungen für die dezentralen Abwasseranlagen seien rechtlich sicher. Der Großteil der Anwohner dieses Gebiets hätten bereits ihre dezentralen Abwasseranlagen saniert oder erneuert. Eine Besielung des Gebiets sei somit nicht erforderlich, schreibt Penner. Dieser bittet den Stadtplanungsausschuss, „der Aufhebung des Aufstellungsbeschluss zum Hausbruch 41 zuzustimmen sowie den Vorgang der Bezirksversammlung zur Beschlussfassung weiterzuleiten.“
Die Politik begegnete dem Ansinnen von Penner reserviert. CDU-Fraktionschef Ralf-Dieter Fischer bemerkte, dass er von seinem persönlichen Standpunkt aus einem Gremium wie dem derzeit kommissarischen Stadtplanungsausschuss nur bedingt Aufmerksamkeit schenken könne. Zudem fände er es befremdlich, dass nach jahrelanger Tatenlosigkeit nun auf einmal die Thematik binnen weniger Wochen durchgezogen werden soll. Für ihn mute das Ganze wie ein „Schnellschuss“ an, so Fischer. Der FDP-Bezirksabgeordnete Günter Rosenberger erklärte, das es ein Unding sei, dass der Bebauungsplan ausgesetzt werden solle. Zahlreiche Personen hätten auf besagtem Areal „Hausbruch 41“ Grundstücke gekauft und wollten bauen. Dies sei mit der Aufhebung nun schwieriger. Die FDP stünde nach wie vor hinter dem B-Plan Hausbruch 41, teilte Rosenberger mit.