Wie ist der Stand der Dinge?

Wie ist der Stand der Dinge?.

Kombibad Fischbeker Reethen: Bezirksamt beantwortet CDU-Anfrage.

Seit geraumer Zeit besteht die Absicht, die Schwimmangebote im Süderelberaum und den umliegenden Gemeinden dadurch zu verbessern, dass im Bereich des zukünftigen Bebauungsplanes „NF 67“ (Fischbeker Reethen) eine überregionale Sportanlage geschaffen wird.
Die CDU gehe davon aus, dass die weitere Entwicklung des Gebietes über kurz oder lang zu einem Bebauungsplanentwurf führen dürfte. Daher sei es dringlich, die Frage von Sportanlagen rasch zu klären.
In einer CDU-Anfrage wird deshalb unter anderem die Frage aufgeworfen, welche konkreten Verhandlungen der Bezirk oder die IBA 2020 mit der Nachbargemeinde Neu Wulmstorf und/oder den Landkreisen Harburg und Stade geführt hätten, um im Bereich des zukünftigen Plangebiets Fischbeker Reethen eine gemeinsame Sportanlage für Schwimm- und Badebetrieb zu schaffen. Geklärt wissen will die CDU auch, wie der Stand der Dinge des Verfahrens sei. Weitere Fragen der CDU lauten: „In welchem Umfang können und sollen zukünftig Schwimm- und Badeangebote im Gebiet Fischbeker Reethen bereitgestellt werden? Sind die Nachbargemeinden oder die Vertreter des Umlandes aktuell noch daran interessiert, sich ggf. auch finanziell an einer derartigen Sportanlage zu beteiligen? Welche Kosten müssten dafür aufgebracht werden?“ Das Bezirksamt Harburg beantwortete den CDU-Fragen-Kanon nur in ein paar dürren Sätzen. Es gebe lediglich Gespräche zu möglichen Standorten eines Kombibades mit der Nachbargemeinde Neu Wulmstorf. Derzeit wird geprüft, ob vor dem Hintergrund der Hallenbadsanierung in Neu Wulmstorf der Neubau eines Kombibades wirtschaftlich erscheine. Eine mögliche finanzielle Beteiligung der Nachbargemeinde wäre in der Vergangenheit im Gespräch gewesen, so das Bezirksamt. Konkretere Angaben gab es zu den Kosten: „Eine Kostenschätzung wurde bisher noch nicht durchgeführt. Eine Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2019 geht von einem Investitionsvolumen von 28,5 Mio. Euro (netto) aus.“ Da ein Kombi-Schwimmbad eine gewerbliche Nutzung darstelle, könnte diese im nördlichen Gewerbegebietsstreifen untergebracht werden. Eine separate Flächensicherung sei daher im B-Plan NF67 nicht erforderlich.