Welche Arten von Pflasterungen sind zulässig?

Welche Arten von Pflasterungen sind zulässig?.

SPD-Antrag zu Beschaffenheit von Gehwegen.

In Süderelbe gibt es Probleme mit den Corona-Schnelltests, Impftermine stehen noch in den Sternen, aber deswegen verlieren die Parteien nicht die kleinen Dinge des Lebens aus den Augen. Beispiel SPD. Die Genossen haben nach eigener Aussage in Fischbek bemerkt, dass sich hier Gehwege an Straßen befinden, die mit einer sehr heterogenen Pflasterung ausgestaltet seien. „Während Einfahrten zumeist in der Standardbauweise Beton-Wabenpflaster 8 bzw. 10 cm gepflastert sind, sind auf den Gehwegen häufig Gehwegplatten verlegt, aber auch optisch gefälligeres kleinformatiges Rechteckpflaster. Manche Abschnitte weisen sogar sehr unattraktive Asphaltierungen auf. Beispiele dafür finden sich unter anderem im Bereich Rostweg, Kiesbarg, Gannerbarg“, erläutert ein SPD-Antrag. Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung um die Beantwortung unter anderem folgender Fragen aufgefordert: „Welche Arten von Pflasterungen sind zulässig? Welche Regelungen gibt es, wo welche Art zum Einsatz kommt? Ist eine sukzessive Vereinheitlichung der Pflasterungen in den einzelnen Straßen, Stadtteilen geplant?“