Wasserrechtliche Erlaubnis muss nachgebessert werden

mk -Die dem Betreiber des Kraftwerks Moorburg von Hamburg erteilte Erlaubnis zur Entnahme und zum Wiedereinleiten von Elbwasser zum Zweck der sog. Durchlaufkühlung ist laut Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Hamburg rechtswidrig und nicht vollziehbar

Wasserrechtliche Erlaubnis muss nachgebessert werden.

Kraftwerk Moorburg: Erlaubnis zur Benutzung von Elbwasser rechtswidrig.

Die dem Betreiber des Kraftwerks Moorburg von der Freien und Hansestadt Hamburg erteilte Erlaubnis zur Entnahme und zum Wiedereinleiten von Elbwasser zum Zweck der sog. Durchlaufkühlung ist rechtswidrig und nicht vollziehbar. Dies hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht mit Urteil am 1. September entschieden. Der Kläger – der BUND – hatte die im Jahr 2010 erteilte und im Jahr 2011 ergänzte wasserrechtliche Erlaubnis ursprünglich vollumfänglich angefochten. Der 5. Senat des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts hatte der Klage im Jahr 2013 teilweise stattgegeben und die Erlaubnis insoweit aufgehoben, als sie die Gewässerbenutzung zum Zweck der Durchlaufkühlung betrifft. Im Übrigen hatte es die Klage abgewiesen. Gegen die Klageabweisung hatte der Kläger kein Rechtsmittel eingelegt. Damit darf das Kraftwerk mit der Betriebsart der sog. Kreislaufkühlung betrieben werden. Das der Klage stattgebende Urteil hatte das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2018 aufgehoben und den Rechtsstreit, soweit er die Erlaubnis zur Durchlaufkühlung betrifft, zurück an das Oberverwaltungsgericht verwiesen. Dieses hat nun entschieden, dass die Erlaubnis rechtswidrig ist. Zur Begründung hat es darauf verwiesen, die Vorgaben des wasserrechtlichen Verschlechterungsverbots seien nicht eingehalten worden. Auch verstoße die wasserrechtliche Erlaubnis gegen Vorgaben des FFH-Gebietsschutzrechts und gegen das besondere Artenschutzrecht. Es ist weiter davon ausgegangen, dass die festgestellten Mängel in einem ergänzenden Verfahren geheilt werden können. Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden, die das Oberverwaltungsgericht zugelassen hat.Die schriftlichen Urteilsgründe werden voraussichtlich im Oktober vorliegen.
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) begrüßt diese Klarheit. Die wasserrechtliche Erlaubnis für das Kraftwerk muss nachgebessert werden. Für eine genaue Beurteilung des Richterspruchs und seiner Folgen müssen wir die Urteilsbegründung abwarten. Wenn die Wiederaufnahme der Durchlaufkühlung beantragt wird, müssen die Auswirkungen für das Ökosystem der Elbe genau betrachtet und geprüft werden. Die Bundesregierung hat den Kohleausstieg beschlossen, deshalb hat die Kohleverstromung in Moorburg so oder so eine begrenzte Restlaufzeit. Bis auf Weiteres wird am Kraftwerk Moorburg der Kühlturm laufen, erklärte die BUKEA.
Kläger BUND zeigte sich erfreut über das Urteil. „Ein wirklich guter Tag für die Tideelbe! Das Vattenfall-Kraftwerk ist nicht nur ein gigantischer Klimakiller, sondern schädigt massiv die Fischfauna der Elbe, wenn es mit Elbwasser gekühlt wird. Dies hat nicht zuletzt dazu beigetragen, dass z.B. die Bestände des Stints, der noch vor einigen Jahren als „Massenfisch“ in der Elbe galt, dramatisch zurückgegangen sind“, sagte Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.
Das OVG Hamburg sei der Auffassung des BUND gleich in mehreren wichtigen Punkten gefolgt. So wären die Vorgaben des wasserrechtlichen Verschlechterungsverbots sowie des FFH-Gebietschutzrechts (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) und des „besonderen Artenschutzrechts“ der Europäischen Union nicht eingehalten worden. Insbesondere für wandernde Fischarten und die den Aalen ähnlichen Neunaugen fehlten Untersuchungen zu schädigenden Auswirkungen des Kraftwerksbetriebs. Die Richter sahen zudem die Beteiligungsrechte der Öffentlichkeit verletzt, erklärte Braasch.
„In der Summe haben die Behörde und der Energiekonzern Vattenfall erneut eine Klatsche kassiert. Wir hoffen sehr, dass sie das Urteil zum Wohl der Elbe nach nunmehr zwölf Jahren Prozessdauer akzeptieren und nicht erneut in Revision gehen. Allein vor dem Hintergrund der Klimakrise muss das ohnehin defizitäre Kohlekraftwerk schnellstmöglich abgeschaltet werden. Bürgermeister Peter Tschentscher hat in Aussicht gestellt, dafür zu sorgen, dass die Kohleverbrennung in Moorburg bis 2025 eingestellt wird. Nun hat er einen Grund mehr, sein Wort zu halten“, kommentiert Braasch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts.