Volksbegehren vom 5.-25. Oktober

priv. -Juliane Eisele (2.v.r.) mit Kindern und Mitstreitern aus Harburg vor dem Hamburger Rathaus

Volksbegehren vom 5.-25. Oktober.

Initiative meldet Volksbegehren für verbindliche Bürgerbegehren.

Ist der Erhalt des Beachclubs nicht schon längst ad acta gelegt? Der Bau diverser Hotels ist der Öffentlichkeit in den letzten Jahren bereits für die Fläche am Veritaskai – sein ursprünglicher Standort – präsentiert worden, realisiert wurde bislang keins. Am Sonntag haben nun die drei Vertrauenspersonen Thérèse Fiedler, Bernd Kroll und Gregor Hackmack, begleitet von zahlreichen Unterstützer*innen, das Volksbegehren für die Volksinitiative „Bürgerbegehren und Bürgerbegehren jetzt verbindlich machen – Mehr Demokratie vor Ort” beim Hamburger Senat angemeldet. Auf ihrer To-do Liste steht seit 2014 auf Platz 13 (Ist das jetzt ein schlechtes Omen?) der Erhalt des Beachclubs Harburg, für den mittlerweile ein alternativer Standort in unmittelbarer Nachbarschaft im Gespräch ist.
Seit 2011 steht auch der Ausbau eines Wanderwegs (Schafshagenberg) auf der Liste, dessen Ausbau verhindert werden soll. Nicht zuletzt hat sich 2017 auch die Initiative „Yes-we-swim“, gegründet von Juliane Eisele, dem Volksbegehren angeschlossen.
„Yes We Swim“ hatte im Bezirk ein erfolgreiches Bürgerbegehren durchgeführt um in Harburg eine neue Schwimmhalle zu erreichen. Die Bezirksversammlung hatte sich dem Begehren angeschlossen. Allerdings sind in Hamburg Bürgerbegehren für den Senat nicht bindend. „Harburg darf nicht stiefmütterlich behandelt werden!“ s die Mitgründerin von „Yes we Swim“ Luiza Raguse. Positive Signale und Gespräche mit Bäderland waren und seien sehr wichtig fuhr sie fort und betonte: „Heute war jedoch ein besonderer Tag für die Demokratie“, so Juliane Eisele weiter, „denn diese auch auf Bezirksebene weiter ausgestalten und vor allem lebendiger vor Ort verwirklichen und konkret umsetzen zu können, darum geht es.“
Ziel der Volksinitiative ist es, dass Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in bezirklichen Angelegenheiten verbindlich gegenüber dem Senat werden., weil „Bürgerbegehren und Bürgerentscheide durch den Senat werden ausgehebelt, ausgebremst oder erfolgreiche Bürgerentscheide aufgehoben werden.
Thérèse Fiedler, Rechtsanwältin aus Altona und Vertrauensperson: „Es ist ein Skandal, wie Senat und Bürgerschaft mit dem Bürgerwillen in den Bezirken umgehen und selbstherrlich über die Menschen vor Ort hinweg regieren. Auch auf lokaler Ebene muss gelten: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus (GG Art. 20,2).” Am 12. Mai sind die drei Vertrauenspersonen der Volksinitiative, Bernd Kroll, Gregor Hackmack und Thérèse Fiedler, vom Verfassungsausschuss der Bürgerschaft gehört worden. Dennoch hatte die Bürgerschaft am 27. Mai beschlossen, sich der Volksinitiative nicht anzuschließen. Die Anmeldung des Volksbegehrens ist nun der nächste Schritt, um die Forderung durchzusetzen.
Das Volksbegehren wird vom 5.-25. Oktober stattfinden. Dabei müssen innerhalb von drei Wochen ca. 66.000 gültige Stimmen in ganz Hamburg gesammelt werden. Gelingt dies, wird parallel zur Bundestagswahl der Volksentscheid stattfinden.