Verwaltung teilt CDU-Bedenken nicht

Verwaltung teilt CDU-Bedenken nicht.

Es spricht nichts gegen digitale Beschlussfassung.

Derzeit werden Beschlussfassungen im Rahmen von Bebauungsplanverfahren im Stadtentwicklungsausschuss nur in Sitzungen in digitaler Form vorgenommen. Der Nachvollzug durch Bezirksversammlung oder Hauptausschuss erfolgt in gleicher Weise. Auch Bauanträge, die zuständigkeitshalber in den beiden Regionalausschüssen behandelt werden, werden entsprechend beraten und abgestimmt. Allerdings seien rechtliche Zweifel daran entstanden, „ob die entsprechenden Beschlüsse im Rahmen gerichtlicher Überprüfung Bestand haben können“, meinte die CDU-Fraktion (der Neue RUF berichtete). Dieses sei darauf zurückzuführen, dass die abstimmenden Abgeordneten und Ausschussmitglieder im Rahmen digitaler Sitzungen die entsprechenden Vorlagen zu Bebauungsplänen und Bauanträgen auf dem Bildschirm überhaupt nicht im Detail erkennen können. Dieses dürfte insoweit bedenklich sein, als sie zu einem erheblichen Teil die Vorlagen nicht zuvor auf andere Weise wahrnehmen konnten. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Ralf-Dieter Fischer wies darauf hin, „dass die Bezirksversammlung Altona daraus bereits den Schluss gezogen hat, dass Beschlussfassungen über Bebauungspläne und Bauangelegenheiten im Stadtentwicklungsausschuss und den zuständigen Bau- oder Regionalausschüssen nicht in digitaler Form abschließend behandelt werden können, weil rechtliche Unsicherheiten bestehen, die zur Aufhebung von Bebauungsplänen und Bauentscheidungen in gerichtlichen Verfahren führen könnten.“ In Harburg sei bei den Vorträgen der Stadtplaner in den jüngsten Fällen deutlich geworden (Fischer: „Zumal mehrfach darauf hingewiesen werden musste“), dass im Rahmen der Erklärungen von Planungsdetails diese offenbar für die Ausschussmitglieder nicht deutlich erkennbar waren. Daraufhin formulierte die CDU eine Kleine Anfrage. Jetzt liegen die Antworten vor.
Demnach teilt die Bezirksverwaltung ausdrücklich nicht die Auffassung, dass Bebauungsplanentscheidungen und Bauentscheidungen, die durch die zuständigen Ausschüsse in digitalen Sitzungen getroffen werden, der Gefahr ausgesetzt sind, dass sie in gerichtlichen Verfahren zur Aufhebung der Entscheidung führen können. Im Gegenteil: Nach Auffassung der Verwaltung sind Entscheidungen der Ausschüsse in Bebauungsplanverfahren oder einzelnen Bauvorhaben nicht allein deshalb der Gefahr ausgesetzt, in einem gerichtlichen Verfahren aufgehoben zu werden, weil diese in digitalen Sitzungen getroffen werden. Der Umstand, dass Ausschussmitglieder im Rahmen digitaler Sitzungen die entsprechenden Vorlagen zu Bebauungsplänen und Bauanträgen auf dem Bildschirm ggf. nicht im Detail erkennen können, sei unbeachtlich, da wesentliche Vorlagen auch im AllRIS-System elektronisch hinterlegt seien. Deshalb hält die Bezirksverwaltung unter diesen Umständen es auch nicht für geboten, die rechtlich relevanten Entscheidungen nicht in digitaler Form, sondern nur in Präsenzsitzungen treffen zu lassen. Außerdem gebe es zwischen der Bezirksverwaltung und anderen Bezirksämtern und den zuständigen Fach- und Aufsichtsbehörden keine Abstimmungen bezüglich der Verfahrensweisen.
Dazu lägen zumindest keine Erkenntnisse vor. Bekannt sei der Verwaltung lediglich, „dass auch in einem anderen Bezirksamt von einzelnen Fraktionen Fragen zur Zulässigkeit von digitalen Sitzungen gestellt worden sind.“