Kategorie: Allgemein

  • Ein Toter bei Feuer in Kellerwohnung

    Ein Toter bei Feuer in Kellerwohnung

    Ein Toter bei Feuer in Kellerwohnung.

    48 Feuerwehrleute löschten Brand.

    Feueralarm an der Cuxhavener Straße: Gegen 10.20 Uhr des 15. Dezembers wurde die Leitstelle der Feuerwehr über den Notruf 112 zu einem Brand in einer Doppelhaushälfte alarmiert. Der zuerst eintreffende Einsatzleiter stellte einen ausgedehnten Kellerbrand im Schadenobjekt fest. Zeitgleich waren bereits drei Personen aus dem Obergeschoss von Nachbarn mit Hilfe der Polizei Hamburg über Leitern gerettet worden.
    Es war unklar, ob sich noch weitere Personen im Gebäude befanden, weshalb der Einsatzleiter das Alarmstichwort „Feuer Stufe 2 mit Menschenleben in Gefahr“ erhöhte und umgehend eine Menschenrettung mit drei Löschrohren einleitete.
    Aus einer im Vollbrand befindlichen Kellerwohnung konnte eine vierte Person gerettet werden. Der Rettungsdienst versorgte die vier geretteten Personen und beförderte sie mit Rauchgasvergiftungen in ein Krankenhaus. Die Feuerwehr fand im Einsatzverlauf eine weitere Person in der Kellerwohnung. Für diese kam jede Hilfe zu spät, sie verstarb an der Einsatzstelle. Weitere Personen befanden sich nicht im Gebäude, die Maßnahmen der Brandbekämpfung und Nachlöscharbeiten dauerten bis 12.07 Uhr. Die Polizei Hamburg übernahm für ihrer Ermittlungen die Einsatzstelle.
    Insgesamt waren 48 Einsatzkräfte der Freiwilligen- und der Berufsfeuerwehr am Einsatz beteiligt. Das Kriseninterventionsteam des Deutschen Roten Kreuzes betreute Angehörige und Nachbarn. Durch die Löscharbeiten bildeten sich kilometerlange Staus auf der Cuxhavener Straße, die sich erst allmählich wieder auflösten.

  • Hausmüllentsorgung wird teurer

    Hausmüllentsorgung wird teurer

    Hausmüllentsorgung wird teurer.

    Änderung städtischer Gebühren ab 2026.

    Die Behörden haben die Kostendeckung der städtischen Gebühren überprüft und dem Senat Anpassungen an die aktuelle Kostenentwicklung vorgeschlagen. Der Senat hat die Gebührenänderungen Anfang März beschlossen, die mit dem 1. Januar 2026 in Kraft getreten sind.
    Unter anderem sind die Hamburger hier von direkt betroffen (Auszug):
    – Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Wohnungswesens und des Wohnungsbaus: Die deutlich kostenunterdeckenden Gebühren im Kontext der Zweckentfremdung von Wohnraum werden um bis zu 45 Prozent erhöht, um die Kostendeckung schrittweise zu erhöhen.
    – Die Gebühren für die Reinigung öffentlicher Wege werden beibehalten. Die bestehenden Gebührensätze für die Reinigung öffentlicher Wege sind auskömmlich und müssen daher nicht angepasst werden. Im Vorjahr wurde um durchschnittlich 5,6 Prozent erhöht.
    – Hausmüllentsorgung: Die Gebühren für die Abfallentsorgung mit Umleer- und Einwegbehältern werden um 3,4 Prozent angehoben. Höhere prozentuale Gebührensteigerungen sind nur bei dem 100-Liter-Abfallsack für Restmüll von 3 Euro auf 3,50 Euro (16,7 Prozent) und dem 100 Liter Abfallsack für Laub von 1,00 Euro auf 2,40 Euro (140 Prozent) erforderlich. Die Sperrmüllgebühren verändern sich nicht. Dies führt bei einem durchschnittlichen Hamburger Haushalt im Geschosswohnungsbau zu zusätzlichen Ausgaben von monatlich 0,74 Euro bzw. von jährlich 8,88 Euro. Die Mehrerlöse bei der Stadtreinigung belaufen sich auf rund 10.620 Tsd. Euro.
    – Sielbenutzungsgebühr: Die Sielbenutzungsgebühren sollen an die Kostenentwicklung der Hamburger Stadtentwässerung AöR (HSE) angepasst werden. Kostensteigernd wirken insbesondere höhere Personalaufwände nach dem Tarifabschluss im Jahr 2025, höhere Abschreibungen aufgrund laufender Investitionsprojekte sowie erhöhte Zinsaufwände für die Beschaffung von Fremdkapital. Die Gebühr für die Beseitigung von Schmutzwasser steigt daher um rund 3,3 Prozent von 2,41 Euro auf 2,49 Euro je Kubikmeter. Die Gebühr für die Beseitigung von Niederschlagswasser steigt um rund 3,6 Prozent von 0,83 Euro auf 0,86 Euro je Quadratmeter bebauter, überbauter oder befestigter und in das Sielnetz einleitender Grundstücksfläche. Dies führt bei einem durchschnittlichen Hamburger Haushalt zu zusätzlichen Ausgaben von monatlich 0,67 Euro bzw. von jährlich 8,04 Euro.
    Gebühren für die Verwahrung von Fundsachen: Die deutlich kostenunterdeckenden Gebühren sollen in diesem Jahr in einem höheren Schritt den tatsächlichen Kosten folgen. Dazu werden Gebührenerhöhungen um bis zu 33 Prozent vorgenommen.
    Weitere Auskünfte über die Einzelmaßnahmen geben die zuständigen Fachbehörden beziehungsweise öffentlichen Unternehmen.
    Die Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg sind nach der Bundes- und Landesgesetzgebung dazu verpflichtet, Gebühren grundsätzlich kostendeckend zu erheben. Dabei werden individuell zurechenbare, öffentliche Leistungen der Empfängerin oder dem Empfänger in Rechnung gestellt. Viele Gebühren sind von der Kostendeckung befreit, zum Beispiel aus sozialen Gründen, der Zweckmäßigkeit oder auch der bewussten Steuerung. Daneben gibt es Leistungen, die in den Gebührenordnungen komplett gebührenfrei gestellt werden.

  • Torjubel für den guten Zweck!

    Torjubel für den guten Zweck!

    Torjubel für den guten Zweck!.

    44. WAHA Benefiz-Fußball-Neujahrsturnier.

  • Keine Verlegung des Standortes

    Keine Verlegung des Standortes

    Keine Verlegung des Standortes.

    Depotcontainer in Bissingstraße bleibt.

    An der Bissingstraße 15 befinden sich auf einem Seitenstreifen Depotcontainer (Altglas/Papier). Die Lage sei laut Aussage der fraktionslosen SPD-Bezirksabgeordneten in der Bezirksversammlung aus mehreren Gründen problematisch: Die Straße sei an dieser Stelle schlecht einsehbar und abends unzureichend beleuchtet. Diese Bedingungen begünstigen illegale Müllablagerungen und führen zu einer zunehmenden Fehlnutzung der Fläche als wilde Sperrmüllkippe. Die Situation stelle eine dauerhafte Belastung für das Wohnumfeld und das Straßenbild dar. Die SPD-Politiker weisen auf eine mögliche Alternative hin:In der Bissingstraße gebe es auf Höhe der Hausnummer 49 bereits einen weiteren Containerstandort, der deutlich besser einsehbar sei und bisher kaum Probleme mit illegaler Ablagerung zeige. Eine Verlagerung der Depotcontainer von Nr. 15 dorthin ggf. mit einer Erweiterung des dortigen Standorts wäre aus ordnungspolitischer und praktischer Sicht sinnvoll und zielführend, so die fraktionslosen Genossen.
    Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) erteilte diesem Vorschlag eine Absage. Die SRH spreche sich gegen eine Aufgabe des Depotcontainerstandplatzes in der Bissingstraße 15 aus, da alle Depotcontainer bei regelmäßiger Leerung (Papier, Pappe, Kartonage (PPK) 2-mal pro Woche, Altglas alle 2 Wochen) eine Auslastung zwischen 80 und 100% aufweisen.
    Die BUKEA und die SRH wollen allen Bürgern eine haushaltsnahe Entsorgungsmöglichkeit für ihre getrennt gesammelten Abfälle anbieten, um zu verhindern, dass diese im Restmüll entsorgt würden. Aus diesem Grund sei dieser Standort wichtig für die umliegenden Anwohner. Der Standort wird engmaschig von WasteWatcher+ kontrolliert, um Beistellungen entgegenzuwirken, so die BUKEA.
    Eine Verlegung des besagten Depotcontainerstandortes an den Standort Buxtehuder Straße 71/Ecke Bissingstraße sei nicht möglich, da an diesem Standort kein ausreichender Platz für zusätzliche Depotcontainer vorhanden sei. Unter anderem müssen Verteilerkästen und Liftfasssäulen freigehalten werden sowie der Gehweg uneingeschränkt begehbar sein, argumentiert die BUKEA .

  • Weihnachtsgottesdienste in Wilhelmsburg

    Weihnachtsgottesdienste in Wilhelmsburg

    Weihnachtsgottesdienste in Wilhelmsburg.

    Krippenspiele und Christmette.

    In Wilhelmsburg freuen sich die Menschen auf das kommende Weihnachtsfest. Die evangelisch-lutherischen Kirchen laden dazu herzlich zu ihren Gottesdiensten an Weihnachten in die Emmauskirche, Eckermannstraße 1a beziehungsweise in die Kreuzkirche, Kirchdorfer Straße 168, ein.

    Heiligabend.

    14 Uhr Krippenspielgottesdienst mit Diakonin Susanne Reuß und Kinderchor, Kreuzkirche
    14 Uhr Familiengottesdienst mit Pastorin Rebecca Assif und Mitmach-Krippenspiel, Emmauskirche
    15.30 Uhr Christvesper für Familien mit Pastor Malte Detje mit Mitmachkrippenspiel, Kreuzkirche
    18.30 Uhr weihnachtlicher Gottesdienst mit Pastor Nikolaj Dusek, Emmaus-Kirche
    17 Uhr Traditionelle Christvesper mit Pastor Malte Detje und mit der Kantorei, Kreuzkirche
    23 Uhr Christmette mit Heiligem Abendmahl mit Pastor Malte Detje

    1. Weihnachtsfeiertag.

    10 bis 11 Uhr Regionaler Gottesdienst mit Pastorin Rebecca Assif, Emmaus-Kirche

    2. Weihnachtsfeiertag.

    18.30 Uhr Regionaler Gottesdienst mit Pastor Malte Detje, Kreuzkirche
    Weitere Informationen unter www.rkg.hamburg.