Tätlicher Angriff, Beleidigung und Körperverletzung

Tätlicher Angriff, Beleidigung
und Körperverletzung.

Bahnhof Harburg: Frau beschimpft Polizei.

Am 6. Juni wurde ein Bundespolizist (25) gegen 20.00 Uhr bei der Durchsetzung eines Platzverweises für den Bahnhof Harburg von einer einer 19-Jährigen die erheblichen Widerstand leistete, verletzt. Die Beschuldigte (1,62 Promille), die nach dem äußeren Erscheinungsbild der Punkerszene zuzuordnen war, trat und schlug heftig um sich, so dass der Polizeibeamte im
zu Boden stürzte und sich erhebliche Knieverletzungen zuzog. Der Beamte musste mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht werden und war daraufhin nicht mehr dienstfähig.
Ein Zeuge hatte die Bundespolizei in Harburg über zwei Punks (m/w informiert), die eine lautstarke verbale Auseinandersetzung am Bahnsteig hatten und mit Bierflaschen um sich warfen.
Alarmierte Bundespolizisten wiesen das Pärchen auf sein Fehlverhalten hin und
überprüften die Personalien. Die Heranwachsende (19) war nicht kooperativ, reagierte umgehend sehr aggressiv und beleidigte die eingesetzten Bundespolizisten mehrfach auf übelste Weise. Einem erteilten Platzverweis für den Bahnhof wollte die Beschuldigte nicht nachkommen. Die junge Frau sollte dann aus dem Bahnhof geführt werden und leistete erheblichen
Widerstand. Die Frau trat und schlug um sich. Ein Polizeibeamter stürzte wegen des heftigen
Widerstandes zu Boden und erlitt ebenfalls erhebliche Knieverletzungen.
Die Beschuldigte wurde anschließend kontrolliert zu Boden gebracht und gefesselt. Dabei beleidigte die deutsche Staatsangehörige die Polizisten weiterhin auf übelste Weise. Die Frau musste daraufhin von zwei Bundespolizisten und einem Polizeibeamten des
PK 46 zum Bundespolizeirevier im Bahnhof getragen werden, wobei sie weiterhin Widerstand leistete.
Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,62 Promille. Die Beschuldigte wurde in Gewahrsam genommen, eine Amtsärztin führte eine Blutentnahme durch. Gegen die Beschuldigte wurden entsprechende Strafverfahren (Tätlicher Angriff, Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung) eingeleitet. Die Heranwachsende musste nach erkennungsdienstlicher Behandlung und Abschluss der bundespolizeilichen Maßnahmen wieder entlassen werden.