Stadtreinigung für saubere Straßenschilder zuständig

FOTO: SRH -Die Schilderrreinigung fällt ab sofort in den Kompetenzbereich der Stadtreinigung

Stadtreinigung für saubere Straßenschilder zuständig.

SRH-App „Schmutzecke melden“.

Die Stadtreinigung Hamburg (SRH) übernimmt ab sofort die Verantwortung für die Sauberkeit von rund 200.000 Schildern in Hamburg. Damit setzt der Senat eine weitere Verbesserung der Sauberkeit im öffentlichen Raum um. Zu den Schildern zählen Verkehrs-, Straßenbenennungs- und Hinweisschilder. Ausgenommen sind beleuchtete Verkehrszeichen und die den Parkscheinautomaten zugehörigen Zeichen. Bislang wurde diese Aufgabe durch die Bezirksämter wahrgenommen.
Die Reinigung von Straßen- und Verkehrsschildern durch die SRH wurde bereits im Rahmen eines Pilotprojektes im Jahre 2019 erfolgreich durchgeführt. Mehr als 70.000 Schilder in 60 von 181 Ortsteilen wurden damals in einem vom Senat beauftragten Pilotprojekt sauber und verkehrssicher gemacht. Darüber hinaus wurden zum Ende des Jahre 2020 alle weiteren Schilder bereits dokumentiert/aufgenommen. Bürger können verschmutzte Schilder ganz einfach über die Funktion „Schmutzecke melden“ in der SRH-App melden (kostenlos im Play- und App-Store, Suche: „Stadtreinigung“).
Jens Kerstan, Senator für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA): „Mit der Übertragung der Schilderreinigung an die Stadtreinigung Hamburg legen wir ein weiteres Thema der Stadtsauberkeit in vertrauensvolle Hände. Die Ergebnisse des Pilotprojektes haben überzeugt und mit der dauerhaften Umsetzung durch die Stadtreinigung wird die Sauberkeitsoffensive des Senats fortgeführt.“
Die Finanzierung der Schilderreinigung erfolgt aus dem Haushalt der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) sowie aus Eigenmitteln der Stadtreinigung. Um die neue Aufgabe der Schilderreinigung durch die SRH rechtlich zu verankern, mussten formal die Zuständigkeitsanordnung Abfallwirtschaft und die Zuständigkeitsanordnung zur Durchführung des Wegegesetzes geändert werden. Dies ist nun erfolgreich durch entsprechenden Senatsbeschluss und die Bekanntmachung im Amtlichen Anzeiger geschehen.