Spezialberatungstage: „Wissenswertes zum neuen Gebäudeenergiegesetz

Spezialberatungstage: „Wissenswertes
zum neuen Gebäudeenergiegesetz.

Kostenfrei, vor Ort online oder telefonisch.

Zum 1. November 2020 tritt das Gebäudeenergiegesetz in Kraft, in dem das Energieeinspargesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare- Energien-Wärmegesetz zusammengeführt werden. Dies bringt einige Änderungen mit sich, mit denen sich Fachleute und Wohnungswirtschaft vertraut machen sollten, um ihre Kunden richtig beraten zu können. Die neuen Vorgaben betreffen ganz unterschiedliche Bereiche am Bau, zum Beispiel:
Für die verpflichtende Nutzung Erneuerbarer Energien gibt es Vorgaben. Vorteilhaft kann sich dabei auswirken, dass auch gebäudenah erzeugter Strom aus Erneuerbaren Energien dabei anteilig berücksichtig werden kann.
Sowohl bei Verkauf als auch bei umfangreicher Sanierung von Ein- und Zweifamilienhäusern muss zukünftig zwingend eine Energieberatung erfolgen, wobei allerdings die Beratung kostenfrei zu erfolgen hat.
Für das geforderte Ölheizungsverbot bzw. den Umstieg auf klimafreundlichere Heizanlagen stehen attraktive Förderprogramme und Prämien zur Verfügung.
Was die im Gebäudeenergiegesetz formulierten energetischen Anforderungen für Neubau und Sanierung zu bedeuten haben und welche Auswirkungen diese auf die Praxis haben werden, dazu beraten die Hamburger Energielotsen im Rahmen von Spezialberatungstagen. Spezialberatungstage finden an folgenden Terminen statt:
Dienstag, 20. Oktober speziell für Verwalter und Wohnungswirtschaft
Mittwoch, 21.1 Oktober speziell für die Gewerke Sanitär, Heizung, Klima
Freitag, 23. Oktober speziell für sämtliche Bau- und Baunebengewerke
Termine erfolgen nach Vereinbarung und finden wahlweise in der Ausstellung der Hamburger Energielotsen oder per Videotelefonie oder telefonisch statt. Anmeldung unter Tel. 24832252 oder beratung@energielotsen.hamburg.de