„Sind nicht nachvollziehbar“

CDU -Die CDU-Abgeordneten Heiner Schnecke (l.) und André Bock kritisieren das Pauschalurteil über die vermeintliche Nitratbelastung.

„Sind nicht nachvollziehbar“.

Nitratbelastung des Grundwassers im Landkreis Harburg?.

Dar Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und das Niedersächsische Umweltministerium haben den Landkreis Harburg zu sehr großen Teilen als nitratbelastet eingestuft. An unterschiedlichen Messpunkten ist man zu ganz unterschiedlichen Ergebnissen gekommen. Einige werden ausgewiesen als „signifikant steigend, andere als „nicht signifikant steigend“ und viele weitere als „signifikant fallend“ bezeichnet.
Diese Einstufung haben die Abgeordneten Andre Bock und Heiner Schönecke (beide CDU) zum Anlass genommen eine Anfrage an das Umweltministerium zu stellen.
Bock: „Trotz der unterschiedlichen Messergebnisse wurde fast der gesamte Landkreis wurde als „rotes Gebiet“ ausgewiesen. Somit sind Landwirte mit ihren Flächen, egal ob Bio- oder konventionelle Landwirtschaft, ob als Gartenbau oder unter Landschafts-,Natur-, und Wasserschutz, aufgefordert ihre Nitratausbringung um 20% zu verringern.“ Schönecke ergänzt: „Es muss genau differenziert werden, an welchen Stellen und mit welchen Mitteln der Nitratüberschuss verringert werden kann. Eine generelle Verringerung der Nitratausbringung für jeden Landwirt, für jede ausgebrachte Frucht auf den Ackerschlägen, für Wiesen und Weiden, trifft an vielen Stellen die Falschen.“
Der Landkreis Harburg sei auch ein landwirtschaftlich geprägter Kreis. Der Schutz der Gewässer und des Grundwassers wäre von besonderer Bedeutung. Der Landkreis Harburg habe nicht nur seinen eigenen Bürgern gegenüber eine große Verantwortung, als Wasserlieferant für die Freie und Hansestadt Hamburg hat er eine entsprechende Fürsorgepflicht, so die CDU-Politiker.
Seit Jahrzehnten haben Landwirte in den Wasserschutzgebieten der großen Wasserförderer Hamburg Wasser und Wasserbeschaffungsverband Harburg, freiwillige Auflagen zum Schutz des Grundwassers eingehalten und jetzt diese Verordnung, monieren die CDU-Abgeordneten. „Einige der ausgewiesenen nitratsensiblen Gebiete sind nicht nachvollziehbar und würden als Folge zur einer ungerechtfertigten Belastung der dort wirtschaftenden Landwirtinnen und Landwirte führen“, erklären die beiden Abgeordneten abschließend.