Rechtssicherheit für Freiwillige Feuerwehren

CDU -Der CDU-Landtagsabgeordnete Heiner Schönecke will Klarheit in puncto Rechtssicherheit für die örtlichen Feuerwehren.

Rechtssicherheit für Freiwillige Feuerwehren.

CDU-Politiker Heiner Schönecke will Klarheit.

In den letzten Wochen wurde der CDU-Landtagsabgeordnete Heiner Schönecke häufig von kommunalen Mandatsinhabern und Feuerwehrmitgliedern auf eine Rechtsunsicherheit im Niedersächsischen Brandschutzgesetz angesprochen.
Schönecke: „Es gibt Aussagen der kommunalen Genehmigungsbehörden, dass das Begleiten von öffentlichen Veranstaltungen nicht durch das Niedersächsische Brandschutzgesetz gedeckt ist.“ In vielen Gemeinden finden regelmäßig Umzüge und Veranstaltungen statt, die durch die örtlichen Freiwilligen Feuerwehren begleitet und abgesichert werden. Schützenvereine mit ihren Ausmärschen, Veranstaltungen von Karnevals- und Sportvereinen, oder in der jetzigen Jahreszeit Laternenumzüge der verschiedensten Veranstalter sind nur einige Beispiele. Selbst größere Beerdigungen wurden auf dem Weg von der Kirche zum Friedhof von Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr gesichert.
Bislang wäre es gängige Praxis gewesen, dass bei der Anmeldung solcher Veranstaltungen die Ordnungsämter an die örtlichen Feuerwehren verwiesen. Diese Anfragen wurden seit Jahrzehnten positiv begleitet. Für die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren wäre es ein Teil ihres ehrenamtlichen Engagements gewesen, den örtlichen Vereinen und Verbänden zu helfen und diese zu unterstützen. Zum Wohle der Bürger in ihren Gemeinden, erläutert Schönecke. Jetzt sei fest gestellt worden, dass diese Vorgehensweise nicht vom Niedersächsischen Brandschutzgesetzt gedeckt wäre. Im Falle eines Schadens wären die Feuerwehrkräfte vermutlich nicht versichert gewesen. Die Belastung der örtlichen Polizei sei meistens so groß, dass die Möglichkeit der Sicherung von Umzügen oder Veranstaltungen oft nicht gegeben wäre. Manche Gemeinden helfen jetzt mit Mitarbeitern des Bauhofes aus, das führt aber zu Kostenbescheiden, so Schönecke. Dieser wollte Klarheit und wandte sich nach Hannover: „Ich habe jetzt an Innenminister Boris Pistorius geschrieben und ihn auf §53b im Thüringischen Brandschutzgesetz aufmerksam gemacht. Darin ist festgehalten, dass eine Gemeinde, zur Sicherung von gemeindlichen Veranstaltungen, die Befugnisse für die Verkehrsregelung durch die örtliche Feuerwehr wahrnehmen lassen kann, soweit hierfür Polizeivollzugskräfte nicht oder nicht rechtzeitig ausreichend zur Verfügung stehen. Es wäre sinnvoll, bei der nächsten Novellierung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes, eine ähnliche Formulierung mit aufzunehmen.“ Mit einem solchen Paragraphen wäre die Rechtssicherheit für die Freiwilligen Feuerwehren und auch für die Genehmigungsbehörden gegeben. Die bunte Vereinswelt würde erhalten bleiben und den Vereinen und Verbänden würden keine zusätzlichen Kosten entstehen. Schönecke abschließend: „Wir können nicht nur in Sonntagsreden das Ehrenamt stärken, sondern müssen Hindernisse aktiv beseitigen, damit traditionelle Veranstaltungen in Städten und Gemeinden ordnungsgemäß durchgeführt werden können.“