Ortsumgehung Elstorf („B 3 neu“): Raumordnungsverfahren eingeleitet

Ortsumgehung Elstorf („B 3 neu“):
Raumordnungsverfahren eingeleitet.

Pläne liegen zur Einsichtnahme aus.

Auf Antrag der Niedersächsischen Landesplanungsbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Geschäftsbereich Lüneburg, hat der Landkreis Harburg in Abstimmung mit dem Landkreis Stade nunmehr das für die Ortsumgehung Elstorf („B 3 neu“) offiziell eingeleitet.
Die Ortsumgehung, vom niedersächsischen Verkehrsminister Dr. Bernd Althusmann als Pilotprojekt zur Planungsbeschleunigung benannt, soll die Verkehrsbelastung im Bereich von Elstorf, zwischen den Autobahnen A 26 und A 1, zukünftig verringern. Im Lauf des Verfahrens soll die raumverträglichste Trasse für die Ortsumgehung ermittelt werden. Die Antragsunterlagen liegen jetzt einsehbar für alle Bürger in Buxtehude und in der Gemeinde Neu Wulmstorf ab Donnerstag, 13. Februar für einen Monat öffentlich aus. Stellungnahmen zur Planung sind möglich bis Dienstag, 14. April 2020 – und zwar schriftlich oder zur Niederschrift bei den auslegenden Gemeinden oder elektronisch beim Landkreis Harburg unter raumordnung@LKHarburg.de.
Die Verfahrensunterlagen, Datenschutzhinweise sowie die öffentlichen Bekanntmachungen sind unter https://www.landkreis-harburg.de/ouelstorf abrufbar.
Die Niedersächsische Landesplanungsbehörde für Straßenbau und Verkehr hat zu Verfahrensbeginn eine Vorzugsvariante festgelegt. Es werden jedoch auch die vorliegenden Alternativtrassen geprüft. Die Antragsunterlagen beinhalten neben einer integrierten Umweltverträglichkeitsprüfung Fachgutachten zu einzelnen Themenbereichen wie Flora und Fauna, Landwirtschaft und Raumverträglichkeit. Aufgabe des Landkreises Harburg als Untere Landesplanungsbehörde ist es, das Vorhaben auf seine Vereinbarkeit mit den Belangen der Raumordnung hin zu überprüfen und eine möglichst konfliktarme, raumverträgliche Trasse zu ermitteln. „Die eingehenden Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern, den Trägern öffentlicher Belange sowie von Verbänden werden ausgewertet, abgewogen und in das Ergebnis einbezogen,“ erläutert Regionalplaner Torben Ziel das weitere Verfahren. Das Raumordnungsverfahren endet mit einer Landesplanerischen Feststellung, die mit ihrem gutachterlichen Charakter nicht die eigentliche Genehmigung ersetzt, jedoch im folgenden Genehmigungsverfahren, der Planfeststellung berücksichtigt wird.