„Nicht anordnungsfähig“

mk -Der SPD-Vorschlag eine Querung der Cuxhavener Straße westlich der Fußgängerbrücke einzurichten wurde von der Verwaltung abgelehnt

„Nicht anordnungsfähig“.

Neuer Cuxe-Übergang: SPD scheitert.

Bereits im September 2018 (!) hatte die SPD einen Antrag zur Änderung der Wegeverbindung vom Neugrabener Bahnhof ins Neugrabener Zentrum gestellt. Diese läuft zu ebener Erde derzeit entlang der Fußgängerbrücke zwischen Brücke und dem Gebäude Cuxhavener Straße 340. Um die Cuxhavener Straße zu überqueren, führt der Weg dann unter der Fußgängerbrücke hindurch zum Fußgängerüberweg an der Kreuzung Cuxhavener Straße/Neugrabener Bahnhofstraße. Nach Überquerung der Cuxhavener Straße wird man dann über die Straße Groot Enn in das Zentrum geführt, wurde im Antrag ausgeführt.
Die Genossen störten sich an der ihrer Meinung nach komplizierten Streckenführung: „Hierbei ist insbesondere die Wegeführung auf der Nordseite unter der Fußgängerbrücke hindurch zum Fußgängerüberweg an der Kreuzung Cuxhavener Straße/Neugrabener Bahnhofstraße für Fußgänger nicht einsichtig und nur schwer zu finden.“
Der SPD-Antrag bat die Verwaltung, „zu prüfen, ob eine Querung der Cuxhavener Straße westlich der Fußgängerbrücke möglich ist, wie diese ausgestaltet sein müsste und mit welchem Aufwand die Herrichtung verbunden wäre, sich mit den zuständigen Fachbehörden und insbesondere der Behörde für Inneres in Verbindung zu setzen und sich für eine Querungslösung westlich der Fußgängerbrücke einzusetzen, die Prüfung im Rahmen des Verkehrsgutachtens vorzunehmen und zeitnah im Stadtplanungsausschuss zu berichten.“
Die Behörde für Inneres und Sport nahm unter Bezugnahme der Verkehrsdirektion 5 im Einvernehmen mit dem PK 47/StVb zu dem Antrag der SPD-Fraktion der Bezirksversammlung Harburg wie folgt Stellung:
„Zwischen der Straße Am Neugrabener Bahnhof und dem Knoten Cuxhavener Straße/Süderelbebogen/Neugrabener Bahnhofstraße gibt es vier sichere Querungsmöglichkeiten auf ca. 300 m für zu Fuß Gehende. Zwei Querungen sind signalisiert und zwei führen über Brücken. Alle Querungen sind barrierefrei und führen sicher in das Neugrabener Zentrum. Eine weitere Querung in diesem Straßenabschnitt ist seitens der VD 52 nicht anordnungsfähig und wird abgelehnt.“
Des Weiteren würde die vorgeschlagene Querungsstelle den zu Fuß Gehenden in einen kleinen Stichweg neben der Marktpassage führen. Dieser ist circa 70 Meter lang und aus kriminalpräventiver Sicht ungeeignet, da gerade in der dunklen Jahreszeit und nachts Angsträume geschaffen werden. Dieser Weg wird von einer Hauswand und einem Zaun begrenzt und bietet keinerlei Möglichkeiten auszuweichen, teilte die Behörde weiterhin mit.