Nein zum Wohnmobildinner

Nein zum Wohnmobildinner.

Verwaltung lehnt Pläne eines Gastwirtes ab.

Der Wirt des Restaurants „Rönneburger Park“ (Küstersweg 15), Ali Abali, wird, so lange die Corona-Krise noch andauert, im wahrsten Sinne des Wortes „in die Röhre“ gucken. Das hat ihm das Bezirksamt jetzt Schwarz auf Weiß mitgeteilt. Das von ihm vorgetragene und vorgeschlagene Gastronomie-Modell „Wohnmobildinner“ fand in der Harburger Behörde keinen Anklang und folglich gab’s eine Absage. Die CDU-Fraktion hatte sich, nachdem das zuständige Fachamt postwendend mit Nein reagiert hatte und sich dann doch noch zu einer weiteren Prüfung überreden ließ, an die Bezirksamtleitern gewendet und eine so genannte Kleine Anfrage für die Bezirksversammlung formuliert. In der Antwort heißt es nun, dass nach Paragraph 15 Abs. 1 der Hamburgischen SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung „der Betrieb von Gaststätten im Sinne des Gaststättengewerbes (…) untersagt“ ist. Das gelte auch für Speiselokale und Betriebe, „in denen Speisen zum Verzehr vor Ort und Stelle abgegeben werden.“ Erworbene Speisen und Getränke zum Mitnehmen dürften nicht am Ort des Erwerbs und in seiner näheren Umgebung verzehrt werden, hieß es weiter. Dann machte das Bezirksamt gleich Nägel mit Köpfen: Eine Möglichkeit zur Genehmigung von Ausnahmen sei nicht gegeben.

Der Wirt des Restaurants „Rönneburger Park“ (Küstersweg 15), Ali Abali, wird, so lange die Corona-Krise noch andauert, im wahrsten Sinne des Wortes „in die Röhre“ gucken. Das hat ihm das Bezirksamt jetzt Schwarz auf Weiß mitgeteilt. Das von ihm vorgetragene und vorgeschlagene Gastronomie-Modell „Wohnmobildinner“ fand in der Harburger Behörde keinen Anklang und folglich gab’s eine Absage. Die CDU-Fraktion hatte sich, nachdem das zuständige Fachamt postwendend mit Nein reagiert hatte und sich dann doch noch zu einer weiteren Prüfung überreden ließ, an die Bezirksamtleitern gewendet und eine so genannte Kleine Anfrage für die Bezirksversammlung formuliert. In der Antwort heißt es nun, dass nach Paragraph 15 Abs. 1 der Hamburgischen SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung „der Betrieb von Gaststätten im Sinne des Gaststättengewerbes (…) untersagt“ ist. Das gelte auch für Speiselokale und Betriebe, „in denen Speisen zum Verzehr vor Ort und Stelle abgegeben werden.“ Erworbene Speisen und Getränke zum Mitnehmen dürften nicht am Ort des Erwerbs und in seiner näheren Umgebung verzehrt werden, hieß es weiter. Dann machte das Bezirksamt gleich Nägel mit Köpfen: Eine Möglichkeit zur Genehmigung von Ausnahmen sei nicht gegeben.

Das allerdings wundert den Gastwirt, hat sich doch ein solches Womo-Dinner in Hoisbüttel (22949 Hamburg) und auch in Öjendorf („Haifisch Sepp“) als durchaus genehmigungsfähig erwiesen. Dann müsste in der Stadt zweierlei Recht gelten. Allerdings habe der Betreiber des Rönneburger Restaurants kein Konzept vorgelegt, sondern es am 26. Januar lediglich mündlich vorgetragen, heißt es in der Antwort weiter. Deshalb habe das Bezirksamt keine andere Wahl. Sollte der Gastwirt unverändert Interesse am „Wohnmobildinner“ bekunden, erwartet das Bezirksamt „im Sinne einer guten Zusammenarbeit mit den Harburger Gewerbetreibenden“ die Vorlage eines konkreten Konzeptes und würde beratend gerne zur Seite stehen.
Nach reiflicher Überlegung will sich Ali Abali weiteren Ärger ersparen und verzichtete dankend. Für ihn sei das alles undurchschaubar und nicht sehr vielversprechend. Nach seiner Erfahrung mit der Kegelbahn, die er zu Mikrowohnungen umbauen wollte (ein Vorhaben, das auch mit einem Nein beschieden wurde), möchte er sich eine erneute Abfuhr ersparen. Er hatte geplant, die Speisen an Fahrer von Wohnmobilen zu liefern, die ihre Fahrzeuge auf dem Parkplatz des benachbarten Schützenvereins abstellen würden – ein Lieferservice sozusagen, ob nun in eine Wohnung oder ein Wohnmobil.
Die CDU bedauert diese Entscheidung der Verwaltung, wäre es aus ihrer Sicht doch „eine gute Lösung“ gewesen, so der CDU-Fraktionsvorsitzende Ralf-Dieter Fischer. Für die Resignation des Wirtes hat er vollstes Verständnis.