Masern-Impfpflicht für Erwachsene

SoVD -Jürgen Groth appelliert an alle Verantwortlichen die Impfpflicht zügig umzusetzen

Masern-Impfpflicht für Erwachsene.

SoVD weist auf wichtigen Aspekt hin.

Zum 1. März 2020 tritt die neue Masern-Impfpflicht in Kraft. Bereits seit Längerem wurde über die Impfpflicht für Kinder diskutiert. Eltern müssen jetzt die Impfung ihres Kindes nachweisen, wenn es in eine Kindertagesstätte oder zur Schule kommt. Weit weniger bekannt ist die neue Impfpflicht für Erwachsene, die in Einrichtungen oder an anderer Stelle mit Menschen arbeiten. Betroffen sind Gesundheitseinrichtungen wie Arztpraxen, Pflegedienste oder Wohngruppen und Gemeinschaftseinrichtungen wie Horte, Schulen oder Ausbildungsstätten. Jürgen Groth, SoVD-Kreisvorsitzender im Landkreis Harburg und Vorsitzender des sozialpolitischen Ausschusses des SoVD Niedersachsen, begrüßt die flächendeckende Impfpflicht: „Gerade infolge der hohen Ansteckungsgefahr bedeutet eine Nichtimpfung nicht nur eine erhebliche Gefahr für das körperliche Wohlergehen der Nichtgeimpften selbst, sondern auch für andere. Der SoVD vertritt die Interessen vieler Älterer und von Menschen mit Behinderung, die ein zusätzlich hohes Gefährdungsrisiko tragen, weil sie beispielsweise in einem Heim leben.“ Die Impfpflicht gilt für alle ab 1970 geborenen Erwachsenen. Groth appelliert an alle Verantwortlichen, die Impfpflicht zügig umzusetzen.