Lizenz zum Glücksbringen

Foto: ©Landkreis Harburg -Über die Bestellung freuen sich (v.li.) Landrat Rainer Rempe Dieter Gosler Nadine Maske und Ingo Köther der Obermeister der Schornsteinfegerinnung Lüneburger Heide

Lizenz zum Glücksbringen.

Nadine Maske, erste Bezirksschornsteinfegerin.

(pm). Egal, ob in der Liebe, im Spiel oder im Beruf – Glück will doch einfach jeder haben, und vielleicht kann die Begegnung mit ihr ja helfen. Nadine Maske hat nun die amtliche Lizenz zum Glücksbringen und dafür ihre Urkunde erhalten: Landrat Rainer Rempe hat die 30-Jährige als Bezirksschornsteinfegerin bestellt. In Anwesenheit des Obermeisters der Schornsteinfegerinnung Lüneburger Heide, Ingo Köther, überreichte der Landrat die Bestellungsurkunde und verpflichtete die Schornsteinfegerin für ihre Aufgabe. Mit ihrer Unterschrift bekräftigte die Glücksbringerin ihre Verpflichtung.
Gleichzeitig verabschiedete Landrat Rempe Maskes Vorgänger, den Bezirksschornsteinfeger Dieter Gosler. Er hatte sich aus gesundheitlichen Gründen entschieden, den Kehrbezirk aufzugeben. Der 62-Jährige blickt auf ein Schornsteinfegerleben für Sprötze zurück. In dem Ort, in dem er seit Langem wohnt und der zu seinem Kehrbezirk gehört, war schon sein Ausbildungsbetrieb ansässig, bei dem er dann als Geselle tätig war.
Nadine Maske ist nun für den Kehrbezirk Harburg X mit Sitz Buchholz verantwortlich und damit für die Ortsteile Sprötze, Trelde, Trelder Berg, Teile des Ortsteils Suerhop sowie einen kleinen Bereich im Osten Buchholz, in der Samtgemeinde Hollenstedt für Drestedt, Dierstorf, Wennerstorf und in der Samtgemeinde Tostedt für Teile des Ortsteils Handeloh-Höckel.
Die 30-Jährige ist die erste Bezirksschornsteinfegerin im Landkreis Harburg. Sie stammt aus Großburgwedel, war zunächst bei ihrem Ausbildungsbetrieb in Sehnde tätig, bevor sie ab 2014 in Buchholz beschäftigt war. Ihre Meisterprüfung bestand sie 2013. Mit ihrer Bewerbung um den Kehrbezirk hat sie sich gegen eine starke Konkurrenz von sechs Mitbewerbern durchgesetzt.
Aufgrund einer Änderung im Schornsteinfegerrecht aus dem Jahr 2008 müssen die zu besetzenden Stellen für bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger eines Kehrbezirks ausgeschrieben werden. Die ausgewählten Schornsteinfegermeister werden jeweils für sieben Jahre bestellt.
Alle bevollmächtigten Schornsteinfeger der 26 Kehrbezirke im Landkreis Harburg haben sich schriftlich dazu verpflichtet, ihre hoheitlich-administrativen Aufgaben und Befugnisse stets im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften auszuüben und ihre Arbeiten nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie unparteiisch auszuführen. Dazu gehören die Feuerstättenschau, um festzustellen, dass eine Anlage betriebs- und brandsicher ist, die Kontrolle der Eigentümerpflichten und die Führung des Kehrbuches sowie Bauabnahmen und Tauglichkeitsüberprüfungen von Feuerungsanlagen.