„Können nicht vorrangig Gegenstand von Vereinbarungen mit einer Bürgerinitiative sein“

W. Marsand -Die Demontage der Unterkünfte Am Aschenland I geht weiter

„Können nicht vorrangig Gegenstand von Vereinbarungen mit einer Bürgerinitiative sein“.

CDU übt Kritik an Ergänzungen des Bürgervertrages.

Das Verhandlungsergebnis über ergänzende Vereinbarungen zwischen Sozialbehörde und der Bürgerinitiative Neugraben-Fischbek (BIMF) im Hinblick auf die öffentlich-rechtliche Unterbringung von geflüchteten und wohnungslosen Personen in Süderelbe schlägt nach wie vor hohe Wellen. Nach SPD und Grünen meldete nun auch die CDU in einer Stellungnahme Kritik an: Die neu gefasste Vereinbarung enthalte in erheblichem Umfang auch Aussagen und Festlegungen, die über die Unterbringung von betroffenen Personen hinausgehen und in weiten Teilbereichen in die ausschließlichen Zuständigkeitsbereiche anderer Fachbehörden und insbesondere der Bezirksversammlung eingreifen, bemängelt die CDU. Bestimmte Aspekte trage die CDU aber mit. „Zu den einzelnen Positionen kann die CDU Fraktion die Verlängerung der Unterkunft Cuxhavener Straße 564 über das bisher vereinbarte Schließungsdatum im März 2021 hinaus mittragen. Dieses darf allerdings keinesfalls Ende März 2023 nochmals verlängert werden. Die Reduzierung der Platzanzahl in den Unterkünften Am Röhricht und Neuenfelder Fährdeich ist in Hinblick auf die Gesamtbelastung der Teilbereiche in Fischbek und insbesondere in Neuenfelde ein Fortschritt.“
Es sei allerdings zu beanstanden, dass die Fachbehörde dadurch, dass die Nutzung auch wieder erweitert werden könne, konkrete Planungen für die Entwicklung der Teilbereiche für mehrere Jahre blockiere. Die endgültige Aufgabe eines Häuserblocks Plaggenmoor und die Außerbetriebnahme der Unterkunft Am Aschenland I sei erfreulich, so die CDU. Aber dann geht die CDU in den Angriffs-Modus über: „Die weiteren Verhandlungsergebnisse zeigen jedoch, dass mit der Erneuerung und Fortführung der Vereinbarung auch in die Bereiche Bildung, Gesundheit, Sozial- und Infrastruktur usw. eingegriffen wird. Diese Bereiche können aus Sicht der CDU Fraktion nicht vorrangig Gegenstand von Vereinbarungen mit einer Bürgerinitiative sein. Insoweit kann die Sozialbehörde zum derzeitigen Zeitpunkt allenfalls unverbindliche Absichtserklärungen für die Ortsteile abgeben.“ Über die Zwischennutzung frei werdender Raumkapazitäten, beispielsweise für Bildungs- und Kulturangebote, wäre nicht in einer derartigen Vereinbarung, sondern unter Beteiligung der Bezirksversammlung zu entscheiden. Insbesondere auch die schulische Entwicklung in Neugraben Fischbek wäre von erheblichem Interesse für alle Bürger. Diese seien daher in die entsprechenden Überlegungen einzubeziehen, was ausschließlich über die legitimierte Bezirksversammlung geschehen kann, stellt die CDU klar.
Insoweit reiche es auch nicht aus, einen fachlichen Koordinator für Schulaus- und -neubau zu bestellen. Vielmehr wäre insoweit die Umsetzung eines aktualisierten Schulentwicklungsplanes erforderlich, heißt es in der Stellungnahme.
Auch die Frage einer medizinischen Versorgung im Bereich Neugraben-Fischbek stelle laut CDU eine weit über das hier behandelte Thema hinausgehende Frage dar, und könne daher nur im Rahmen von Erörterungen mit der Kassenärztlichen Vereinigung und der Bezirksversammlung beschlossen werden. Die CDU-Fraktion weise darauf hin, dass die Bezirksversammlung seinerzeit 2016 dem Abschluss eines regionalen Bürgervertrages ausdrücklich nicht zugestimmt habe, weil schon damals klar gewesen wäre, dass Zusagen oder Vereinbarungen weit über die Kompetenzen der Vertragspartner hinausgehen würden. Dieses habe sich bis zum heutigen Tage nicht geändert, so die CDU. Zwischenzeitlich gehen die Demontagearbeiten auf dem Areal Am Aschenland I weiter. Inneneinrichtungen, Strom- und Wasserleitungen sind entfernt worden. Auch die Dächer wurden bereits abmontiert. Die einzelnen Module der Gebäude werden nun nach Winsen transportiert, wo sie zwischengelagert werden. Laut Bürgervertrag von 2016 endete die Nutzung der Fläche Ende 2020 fünf Jahre nach Inbetriebnahme. Auf dem Grundstück der Einrichtung sei Wohnbebauung für Reihen- und Einfamilienhäuser durch die IBA Hamburg GmbH (IBA) geplant, hatte die Sozialbehörde Ende 2020 mitgeteilt.