Klare Regelungen für E-Scooter- und E-Bike-Sharing

Achtlos abgestellte E-Scooter sind ein Ärgernis und sollen bald der Vergangenheit angehören Foto: au

Klare Regelungen für E-Scooter- und E-Bike-Sharing.

Neuer Rahmenvertrag unterzeichnet.

Eins galten sie als ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur Mobilitätswende, entpuppten sich aber schnell als das genaue Gegenteil: E-Scooter. Immer wieder gab es in der Vergangenheit Ärger mit falsch oder einfach achtlos in der Natur abgestellten E-Scootern. Gerade auf Fahrrad- und Gehwegen wurden die Elektrokleinstfahrzeuge zum Problem, behinderten Fußgänger und Fahrradfahrer. Versuche, das wilde Abstellen, unter anderem mit definierten Abstellzonen, unter Kontrolle zu bringen, brachten nicht den gewünschten Erfolg. Auch in Wilhelmsburg, zum Beispiel auf der Muharrem-Acar-Brücke, konnte man gut beobachten, wie man die E-Roller nicht abstellen sollte (der Neue RUF berichtete).
Nun gibt es einen neuen Anlauf, um des Problems Herr zu werden: Die Bereitstellung von E-Scooter und E-Bikes im öffentlichen Raum wird straßenrechtlich ab sofort als Sondernutzung und nicht mehr wie bisher unter Gemeingebrauch eingestuft, teilte die Verkehrsbehörde Ende Februar mit. „In Gesprächen mit den Anbietern für Sharing-E-Bikes und E-Scootern sowie der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende wurde dafür nun eine gemeinsame Vertragsgrundlage geschaffen. Darin enthalten sind klare Regeln, um die öffentliche Sicherheit zu stärken. Pro Sharing-E-Scooter und -E-Bike wird ab sofort eine Sondernutzungsgebühr erhoben. Mit den Einnahmen wird auch der Ausbau der Abstellflächen weiter vorangetrieben. Die Verkehrssicherheit wird gesteigert und ein Verfahren für falsch abgestellte Sharing-Fahrzeuge geregelt. Gerade auf Fußwegen, insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personengruppen, soll durch die neuen Verträge die Sicherheit weiter erhöht werden“, heißt es dort. Mit der Unterzeichnung des neuen Rahmenvertrages, der eine Laufzeit bis 31. Dezember 2027 hat, werde die Bedeutung der geteilten Mikromobilität als Baustein eines vielfältigen Mobilitätsangebots mit eindeutigen Regelungen zur Einhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung unterstrichen.
Zu den vereinbarten Maßnahmen gehört unter anderem eine Sondernutzungsgebühr je angebotenem Sharing-E-Scooter und -E-Bike, klare Regeln für falsch abgestellte E-Scooter und Nutzer müssen bei eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren durch die Polizei und den Landesbetrieb Verkehr die Verwarnungsgelder für verkehrswidrig abgestellte E-Scooter und E-Bikes voll selber zahlen. Zusätzlich zum Verwarnungsgeld wird gegenüber den Anbietern eine Gebühr von 30 Euro je E-Scooter beim Umstellen und 100 Euro beim Abschleppen erhoben, um den Verwaltungsaufwand der Stadt Rechnung zu tragen.
„E-Scooter und E-Bikes sind ein ergänzender Mobilitätsfaktor und gehören inzwischen zum Straßenbild dazu. Falsch abgestellte Sharing-Fahrzeuge sind allerdings nicht nur ein Ärgernis, sondern können auch ein gefährliches Hindernis sein. Wir haben daher nun die Bereitstellung von E-Scootern und E-Bikes im öffentlichen Raum als Sondernutzung eingestuft und mit den Anbietern einen detaillierten Vertrag über Rechte und Pflichten geschlossen. Die Anbieter verpflichten sich im Rahmen der Sondernutzung, Verwarnungsgelder für falsch abgestellte E-Scooter und E-Bikes an den tatsächlichen Verursacher weiterzureichen. Neben dem Ziel, den Verursacher direkt zu belangen, sorgt diese Maßnahme ebenso für mehr Verkehrssicherheit. Die eingenommenen Gebühren sollen für die Schaffung weiterer Abstellplätze an den Hotspots wie Schnellbahnhaltestellen, Bus- und Bahnhöfen oder Veranstaltungsorten genutzt werden. Ziel ist es, die Abstellflächen für diese Sharing-Fahrzeuge durch die Sondernutzungsgebühren zu refinanzieren“, so Anjes Tjarks, Senator für Verkehr und Mobilitätswende.
Die Partei Die Linke begrüßt das Vorgehen grundsätzlich, aber „gewerblich vermietete Fahrzeuge als ‚Gemeingebrauch‘ im öffentlichen Raum zu definieren, war von Anfang an ein Fehler. Die Linke hat den Senat deshalb schon vor vier Jahren mit Verweis auf andere Städte aufgefordert, E-Scooter als Sondernutzung mit entsprechenden Gebühren einzustufen. Schön, dass der Senat dem jetzt endlich folgt – kurz vor der Bürgerschaftswahl. Sollten die neuen Regelungen keine Verbesserung der untragbaren Situationen auf Fußwegen bringen, ist über ein Verbot der E-Scooter nachzudenken“, so Heike Sudmann, verkehrspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft.