Kein Zugang für AfD-Fraktion zum Bürgerhaus Wilhelmsburg

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Kein Zugang für AfD-Fraktion zum Bürgerhaus Wilhelmsburg.

Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag ab.

Bereits seit mehr als zwei Jahren versucht die AfD-Fraktion, im Bürgerhaus Wilhelmsburg politische Veranstaltungen durchzuführen. Konnten sie 2015 noch ihren Parteitag dort abhalten, lehnt der Stiftungsrat des Bürgerhauses Wilhelmsburg die Vermietung der Räumlichkeiten seit Anfang 2017 ab, unter anderem mit der Begründung, dass „durch die Vermietung von Räumlichkeiten an die AfD die über Jahre gewachsene Alltagsarbeit als Bürger- und Begegnungsstätte erschwert und unter Umständen sogar erheblichen Schaden nehmen würde“.
Nun hat die AfD-Fraktion einen Eilantrag an das Verwaltungsgericht Hamburg gestellt, um die Nutzung von Räumlichkeiten gerichtlich zu erzwingen – ohne Erfolg. Das Verwaltungsgericht hat vergangene Woche den Eilantrag der AfD-Fraktion, mit dem diese gegenüber der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) Zugang zu dem Bürgerhaus Wilhelmsburg zur Durchführung einer politischen Diskussionsveranstaltung begehrt hat, abgelehnt.
Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts handelt es sich bei dem Bürgerhaus Wilhelmsburg, das im Eigentum und unter ausschließlicher Verfügungsgewalt einer Stiftung steht, nicht „um eine von der Freien und Hansestadt Hamburg als Trägerin der öffentlichen Gewalt zur Verfügung gestellte öffentliche Einrichtung“, so das Verwaltungsgericht. Zwar verfolgt das Bürgerhaus öffentliche Zwecke, die Stadt verfügt aber nicht über ausreichende Mitwirkungs- oder Weisungsrechte gegenüber der Stiftung hinsichtlich der Entscheidung, wer Zugang zu dem Bürgerhaus enthält.
Für die beiden Vorsitzenden der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dirk Nockemann und Dr. Alexander Wolf sind „die Gründe für die Ablehnung aus formaljuristischen Gründen wenig überzeugend.“ So werde man den Beschluss des Verwaltungsgerichts genau studieren und weitere juristische Schritte überlegen.