Kein Anwohnerparken im Binnenhafen

pm -Parkscheinautomaten bleiben im Binnenhafen die Regel

Kein Anwohnerparken im Binnenhafen.

LBV: Parkmöglichkeiten prioritär für Besucher und Kunden.

„Durch viele Neubauten sowohl für Wohnungen und Büros nimmt der Parkdruck im Harburger Binnenhafen, besonders auf die öffentlichen Parkplätze, immer weiter zu. Um das Dauerparken für die dort Beschäftigen zu verhindern, wurde eine Parkraumbewirtschaftung eingerichtet. Damit muss für das Parken zwischen 9 und 17 Uhr bezahlt werden. Für Anwohnerinnen und Anwohner, die in diesen Zeiten woanders zur Arbeit gehen, ist diese Regelung in Ordnung. Alle anderen müssen ihr Fahrzeug woanders abstellen.“ So beschreibt Frank Wiesner, Verkehrsexperte der SPD-Fraktion in der Bezirksversammlung, die Ist-Situation im Binnenhafen. Dann das Aber, verbunden mit der Erkenntnis: „Die bewirtschafteten Parkplätze sind nur sehr schwach ausgelastet. Dies führt zu Unmut und zu der Idee, im Binnenhafen Anwohnerparken zuzulassen. Vor dem Hintergrund sollte ein gemeinsamer Antrag von SPD und Grünen prüfen, „ob und wie dies umgesetzt werden könnte.“
Der zuständige Landesbetrieb Verkehr (LBV) hat jetzt dazu wie folgt Stellung genommen: „Im genannten Bereich werden die Parkstände rund um die Harburger Schloßstraße und Karnapp in Abstimmung mit dem zuständigen Bezirksamt bewirtschaftet, ebenso der Schellerdamm (bereits seit 2018). Zusätzlich liegt eine entsprechende Anordnung für die Theodor-Yorck-Straße vor. Grundsätzlicher Hintergrund der Maßnahme ist dabei die Entwicklung des Harburger Binnenhafens hin zu einem Quartier der modernen Mobilität, ähnlich der HafenCity. Dabei entwickelt sich das Gebiet zunehmend zu einem modernen Dienstleistungszentrum.“
Aufgrund der Bauweise der Häuser ergebe sich eine erhebliche Anzahl an Tiefgaragenstellplätzen. Neubau-Objekte würden regelhaft über Garagen verfügen, darüber hinaus gebe es Stellplätze in Parkhäusern, sodass die Anzahl an Stellplätzen hier über dem üblicherweise angewandten Stellplatzschlüssel liege. Die vorhandenen Parkhäuser seien weiterhin nach Angabe des Bezirksamtes nicht voll ausgelastet, sodass davon ausgegangen werden könne, dass für die Anmietung ausreichend Stellplätze zur Verfügung stünden. „Ein Mangel an privaten Stellplätzen besteht somit nicht“, so die Schlussfolgerung.
Beim Bewohnerparken handele es sich laut LBV um Sonderparkberechtigungen im öffentlichen Raum, „die grundsätzlich nur dort umgesetzt werden, wo ein erheblicher Parkdruck herrscht und Bewohner:innen kaum die Möglichkeit haben, einen Stellplatz zu finden.“
Weiterhin solle der knappe öffentliche Raum im Harburger Binnenhafen grundsätzlich unter dem Gesichtspunkt der Aufenthaltsqualität und vor dem o.g. Hintergrund vorhandener privater Stellplätze nicht gänzlich dem ruhenden Verkehr gewidmet werden. Parkmöglichkeiten sollten daher prioritär Besuchenden sowie Kund:innen vorbehalten bleiben und grundsätzlich möglichst vielen Verkehrsteilnehmer:innen zur Verfügung stehen. Dieses Ziel, Dauerparken zu verhindern, wird durch Parkraumbewirtschaftung mittels Parkscheinautomaten erreicht.
Konzeptionell sei das Stadtviertel für umweltverträgliches Wohnen geplant, wo Mobilitätsbedürfnisse der Idee nach durch umweltfreundliche Verkehrsmittel wie Bus, Bahn und Fahrrad erfüllt werden sollen, heißt es weiter. „Die oben genannten Gründe sprechen dafür, kein Bewohnerparken im Harburger Binnenhafen einzuführen“, schlussfolgert der Landesbetrieb.