Jetzt Maskenpflicht an den weiterführenden Schulen

Foto: pm -„Es ist trotz der in Hamburg erfreulichen Entwicklung der Pandemie nicht auszuschließen dass bei einer dramatischen Veränderung der Lage der Präsenzunterricht wieder eingeschränkt werden muss. Steigen die Infektionen werden die Hygiene-Regeln Schritt für Schritt angepasst

Jetzt Maskenpflicht an den
weiterführenden Schulen.

Schulbehörde präzisiert die Vorgaben – Visiere für Lehrer.

Die Hamburger Schulbehörde hat am Montag den bereits angekündigten Hygieneplan für den Schulbetrieb nach den Schulferien an die Schulen verschickt. Darin werden die bereits vor einer Woche erlassenen Vorgaben weiter präzisiert. Der Hygieneplan umfasst neben Regeln zur persönlichen und allgemeinen Hygiene an Schulen sowie zu den Mindestabständen erstmals in Hamburg auch die Pflicht, an den Schulen Masken (so genannte Mund-Nasen-Bedeckungen) zu tragen. Schulsenator Ties Rabe: „Mit unseren Vorgaben geben wir den Schulen klare Regeln für einen sicheren und guten Schul- und Unterrichtsbetrieb. Wir haben uns dazu mit vielen Fachleuten abgestimmt und sorgfältig das Recht auf einen umfassenden Gesundheitsschutz gegenüber dem Recht der Schülerinnen und Schüler auf gute Bildung und eine optimale Förderung ihrer geistigen, sozialen, psychischen Entwicklung abgewogen.“
Birgit Stöver, CDU-Bürgerschaftsabgeordnete aus Harburg schulpolitische Sprecherin der CDU-Bürgerschaftsfraktion hatte indessen gefordert, die Maskenpflicht auch auf Schulen auszuweiten sowie regelmäßige Testangebote nicht nur für Lehrerinnen und Lehrer, sondern auch für Schülerinnen und Schüler zu schaffen. Sie erläuterte: „Es ist daher richtig, dass die Schule nächste Woche für alle wieder möglichst im Präsenzunterricht losgeht. Allerdings hat der rot-grüne Senat es versäumt, die Schulen, Lehrer, Eltern und Schüler ausreichend darauf vorzubereiten. Noch immer fehlen überzeugende Hygienekonzepte und Alternativpläne bei wieder deutlich ansteigenden Infektionszahlen. Umso wichtiger ist es, dass jetzt auch kurzfristig alles dafür getan wird, das Risiko von Ansteckungen in Schulen zu minimieren. Das Tragen von Masken, wo Abstände nicht eingehalten werden können, hat sich bewährt. Daher fordern wir eine Maskenpflicht an allen Hamburger Schulen außerhalb des Unterrichts. Was für andere öffentliche Gebäude gilt, sollte auch in Schulen und auf dem Schulgelände gelten. Schülerinnen und Schüler haben sich an das Maskentragen gewöhnt und gehen damit in der Regel genauso pflichtbewusst um, wie die meisten Erwachsenen.“
Der jetzt vorgelegte Hygieneplan, so der Sprecher der Schulbehörde, „orientiert sich an Überlegungen und Empfehlungen zahlreicher medizinischer Gesellschaften. Danach müssen Schülerinnen und Schüler sowie Beschäftigte in der Schule grundsätzlich Masken tragen. Davon sind Schülerinnen und Schüler der Grundschulen ausgenommen, weil in dieser Altersgruppe die Corona-Krankheit sehr selten vorkommt, einen sehr milden Verlauf nimmt und zudem die Kinder mit den Masken noch nicht fachgerecht umgehen können. Darüber hinaus können auch ältere Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte und weitere Beschäftigte der Schulen an ihren Arbeitsplätzen im Unterricht und in den Büros die Masken während der Arbeitszeit ablegen. In den Fluren, Pausen, auf Wegen durch das Schulgelände und in der Kantine sind Masken hingegen Pflicht.“
Lehrkräfte können demnach auch im Unterricht Masken tragen, die Schulbehörde empfiehlt hier transparente Visiere und stellt für die Beschäftigten ein Kontingent von rund 30.000 transparenten Visieren sowie weiteren 30.000 FFP-2-Masken kostenlos zur Verfügung. Für Schülerinnen und Schüler, die ihre Masken vergessen haben, bekommen die Schulen zusätzlich ein Kontingent von insgesamt 50.000 Mund-Nasen-Bedeckungen (MNB).
Darüber hinaus müssen die Schülerinnen und Schüler sowie die Beschäftigten der Schulen grundsätzlich den Mindestabstand einhalten.
Grundsätzlich sollen Schülerinnen und Schüler vor allem in ihrer Klassengemeinschaft lernen. Sie können aber in besonderen Fällen auch in weiteren Lerngruppen, beispielsweise in Oberstufen- oder Wahlpflichtkursen, mit Schülerinnen und Schülern anderer Klassen zusammen lernen, wenn es sich um Schülerinnen und Schüler aus derselben Klassenstufe handelt. Aufgrund dieser Regelung sind erstmals wieder Wahlpflichtkurse – beispielsweise Spanisch oder Französisch – sowie Oberstufenkurse möglich. Schülerinnen und Schüler verschiedener Jahrgangsstufen müssen weiterhin untereinander den Mindestabstand einhalten, sodass der Unterricht in jahrgangsübergreifenden Kursen nur eingeschränkt möglich ist. Gleiches gilt für Sport, Schwimmen, Musik und Theater, wo in jedem Fall große Abstandsregeln einzuhalten und Körperkontakte zu vermeiden sind.
Darüber hinaus sollen die Schulen bis zu den Herbstferien in jeder Woche den vollständigen Unterricht nach Stundentafel erteilen. Projektwochen, Ausflüge, auswärtige Besuche sowie weitere Schulaktivitäten sind in dieser Zeit nur zulässig, wenn sie nicht zu Lasten der regulären Unterrichtsstunden gehen. Klassenreisen sind bis zu den Herbstferien untersagt.