Infos zur neuen EKFV

Infos zur neuen EKFV.

Neue Regelung betrifft kleine Steh-E-Scooter.

Für alle, die es noch nicht mitbekommen haben: am 17. Mai hat der Bundesrat endlich den Weg für die sogenannte Elektrokleinstfahrzeugverordnung (eKFV ) frei gemacht, die deshalb aber noch nicht automatisch auch Inkraftgetreten ist! Die neue Regelung betrifft nicht die Mopeds, Mofas und alle anderen E-Roller mit bereits bestehenden Moped-/Mofa-Zulassung. Auf das wesentliche reduziert, bedeutet dies nun, dass sämtliche kleine Steh-E-Scooter, die alle folgenden Merkmale aufweisen: max. Geschwindigkeit 20 km/h, zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen, Vorder- sowie Rücklichter aus der K-Kategorie, Frontstrahler aus der K-Kategorie, Rückstrahler aus der Z Kategorie, eine Lenkstange, und keinen Sitz, ein Typenschild mit ABE Nr. und dem Aufdruck „Elektrokleinstfahrzeug“, max. Abmessungen von 200 x 70 x 140 cm (LxBxH), max. 55kg Gewicht und ganz wichtig gleichzeitig eine Typenprüfung vom Kraftfahrtbundesamt besitzen, d.h. zusammen mit einer gültigen ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) geliefert werden, dürfen nach Inkrafttreten am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.
Sämtliche Fahrzeuge, die nicht die sämtlichen oben genannten Punkte aufweisen sind definitv nicht zugelassen und dürfen auch weiterhin nicht legal am Straßenverkehr teilnehmen. Es gibt hier keinerlei Ausnahmen oder andere Regelungen!
Es ist definitiv nicht möglich, dass irgendjemand vor Inkraftreten der Verordnung Fahrzeuge legal ausliefert. Diese Fahrzeuge können unmöglich zertifiziert sein, da das KBA Typprüfnummern erst NACH Inkrafttreten vergibt, welche dann auf dem Typenschild aufgedruckt und am Fahrzeug angebracht sein müssen.
Wann erfolgt die Auslieferung? Wir bitten deshalb alle Kunden, uns auf Ihnen eventuell als scheinbar zertifiziert angebotene Fahrzeuge und deren Lieferanten hinzuweisen, um diese ggfls. zu überprüfen und dem KBA melden zu können. Hierzu sind wir gem. unserer Marktüberwachungspflicht dem KBA gegenüber gezwungen. Nachdem der Bundesrat am 17.05.2019 die Elektrokleinstfahrzeugverordnung kurz eKFV mit einigen Änderungen angenommen und dieser zugestimmt hat, liegt es nun an der Bundesregierung diese umzusetzen. Anschließend wird diese vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt verkündet. Wir gehen davon aus, dies geschieht alles in den nächsten ca. 2 Wochen.
Nach Inkrafttreten der Verordnung werden entsprechende Modelle vom Kraftfahrtbundesamt geprüft und die ABE ausgestellt. Diese Fahrzeuge gehen dann entsprechend in die Produktion und den Verkauf. Wir rechnen mit einer Auslieferung der ersten Modelle ab ca. dem 1. bzw. 15. Juli 2019.
Bitte ebenfalls beachten:
Die sog. eKFV Modelle machen nur für Kunden in Deutschland Sinn – alle anderen Länder sind von der neuen Verordnung nicht betroffen. Aus diesem Grund sind diese Modelle auch ausschließlich für die Lieferung innerhalb Deutschlands konfiguriert. Einzige Ausnahme ist die Schweiz – die eKFV Modelle sind aufgrund Übereinstimmungen was Geschwindigkeit, Motorleistung und Bremsanlage betrifft, prädestiniert für den Schweizer Markt, da diese beiden Anforderungen ebenfalls bestens erfüllt werden.