Grundsätzlich ja, aber …

mk - Angesichts von drei Neubaugebieten in Süderelbe kommt auf die Feuerwehr mehr Aufgaben zu.

Grundsätzlich ja, aber …

Feuerwache nicht am ehemaligen Obi-Standort?

Nach aktuellen Berichten kann die Hamburger Feuerwehr insbesondere im Süderelberaum die Einsatzziele der Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren, wonach ein Einsatzort acht Minuten nach der Alarmierung erreicht werden soll, nur unzureichend einhalten. Es sei daher unstrittig, erklärt die CDU, dass gerade im Süderelberaum auch im Hinblick auf die neuen großen Wohngebiete mit Gewerbeanteilen eine weitere Berufsfeuerwehrwache geschaffen werden muss. Als Standort wäre bisher die Fläche des ehemaligen Obi-Marktes Geutensweg vorgesehen. „Nach bisherigen Mitteilungen hält die Behörde für Inneres und Sport den Standort nach vorläufiger Bewertung für geeignet. Sie hat bisher allerdings darauf hingewiesen, dass dieser bis 2019 als sogenannte Reservekapazität für Flüchtlingsunterbringung nach den sogenannten Bürgerverträgen vorgesehen ist. Nachdem sich die Situation der Flüchtlingsunterbringung und der Erstaufnahmen weitestgehend entspannt hat, ist eine solche Reservekapazität derzeit an dieser Stelle nicht mehr erforderlich. Im Übrigen hat die Bezirksversammlung einem solchen Vorhalten, wie er in den sogenannten Bürgerverträgen festgehalten ist, zu keinem Zeitpunkt zugestimmt. Die Sicherheitslage der Bevölkerung im Süderelberaum hat gegenüber Vorratshaltung zweifelsfrei Vorrang“, brachte die CDU in ihrer Anfrage für die Bezirksversammlung deutlich zum Ausdruck. Unter anderem wollte die CDU in diesem Zusammenhang von der zuständigen Fachbehörde wissen: „Wie weit sind zwischenzeitlich die Planungen für den Neubau einer Berufsfeuerwehrwache in Neugraben-Fischbek gediehen? Geht die Behörde auch weiterhin davon aus, dass der Standort des ehemaligen Obi-Marktes wegen der unmittelbar daneben befindlichen Bahnunterführung und der Anbindung sowohl der nördlichen, als auch der südlichen Bereiche Neugraben-Fischbeks sehr geeignet ist? Wann ist mit grundsätzlicher Entscheidung zu rechnen? Welche Planungs- und Realisierungszeiträume plant die Innenbehörde insoweit ein?“
Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) beantwortete die CDU-Anfrage wie folgt: Die Behörde für Inneres und Sport betreibe im Rahmen einer vorausschauenden Planung eine strategische Flächenplanung, um die Errichtung von Feuerwehreinrichtungen in der Stadt perspektivisch sicherzustellen. In verschiedenen Bereichen Hamburgs seien im Zusammenhang mit der Schutzzielerreichung Optionen für Feuerwehreinrichtungen, sowohl für Feuer- und Rettungswachen wie auch für Rettungswachen, zu betrachten und zu bewerten. Diese Betrachtungen erfolgen in unterschiedlichen Planungstiefen und wären als perspektivische Optionen zu betrachten. Aktuell wird die Realisierung der Feuer- und Rettungswachen in Finkenwerder und in Schnelsen sowie der Portalwache Volkspark vorrangig verfolgt, erläuterte die BIS.
Zum Standort Geutensweg erklärt die BIS, dass diese Fläche im Rahmen der strategischen Flächensicherung betrachtet worden sei. Die örtliche Lage erscheint grundsätzlich geeignet. Das Objekt selbst ist für eine Feuer- und Rettungswache nicht geeignet. Die Errichtung einer Feuer- und Rettungswache an einem Standort, die mit einer nicht geeigneten und deshalb wirtschaftlich abzulösenden Immobilie belegt ist, ist stets auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu betrachten“, so die BIS. Das Vorhalten von Reservekapazitäten für die Unterbringung von Flüchtlingen erfolge in einer hamburgweit vorgenommenen Betrachtung von Kapazitäten. Die Kapazität in der Einrichtung Geutensweg kann nach der bestehenden Vereinbarung mit der Bürgerinitative Neugraben-Fischbek „Nein! zur Politik – Ja zur Hilfe!“ noch bis zum 30. Juni 2019 als Reservekapazität vorgehalten werden. Bis zu diesem Zeitpunkt sei das Objekt in der gesamtstädtischen Planung aus Kapazitätsgründen weiterhin erforderlich. Die derzeitigen Flüchtlingszahlen wären keine geeignete Grundlage für die Planung von Reservekapazitäten, wie die kurzfristige Entwicklung im Jahr 2015 verdeutlicht hat, meint die Fachbehörde.