„Grünabfallentsorgung muss verbessert werden“

mk -Die SPD will neue Wege bei der Entsorgung des Laubes beschreiten.

„Grünabfallentsorgung muss verbessert werden“.

SPD sieht dringenden Handlungsbedarf.

Es ist Herbst, die Blätter fallen und überall werden die Gärten winterfertig gemacht. Das führt wieder zu Warteschlangen vor den Entsorgungsanlagen. Unterschiedliche Regelungen für die Grünabfälle an den Annahmestellen machen es für die Bürger zusätzlich schwer. So ist sowohl im AWZ Ardestorf als auch in Hanstedt, Nenndorf und Putensen die Abgabe von Grünabfall auf 0,5 m³/Tag begrenzt. Die Abgabe einer größeren Menge ist für Privatanlieferer – auch gegen Gebühr – nicht möglich. Wer mehr anliefern möchte, muss zum nächsten Öffnungszeitpunkt der Entsorgungsanlage erneut dorthin fahren. „Das ist aus Klimaschutz-gründen völlig unsinnig,“ betont Christa Beyer, Sprecherin der Fraktion im Ausschuss. „Deutlich sinnvoller wäre zum Beispiel die Erhebung einer Gebühr für die entsprechend größere Menge ab 0,5 m³/Tag und damit eine Reduzierung der Anfahrten zu den Annahmestellen“, so die SPD-Politikerin weiter.
Aus Sicht der SPD-Kreistagsfraktion bestehe dringender Handlungsbedarf an der Überarbeitung der Regelungen. „Wir sollten bei der Bewirtschaftung der Grünabfälle in der zukünftigen neuen Annahmestelle des Landkreises in Ardestorf neue Wege erproben, um die Situation für die Bürger zu verbessern,“ schlägt der SPD-Fraktionsvorsitzender Tobias Handtke vor.
Darum hat die SPD-Fraktion jetzt für die nächste Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz den Tagesordnungspunkt „Annahme von Grünabfall auf den unterschiedlichen Entsorgungsanlagen im Landkreis Harburg“ beantragt. Ergänzt wird der Antrag durch einen Fragenkatalog an die Kreisverwaltung. „Wir wollen das Thema grundsätzlich anpacken,“ bekräftigt Beyer. „Das darf aber auf keinen Fall auf Kosten der Natur zu einer illegalen Entsorgung von Grünabfällen in den Wäldern führen.“
„Wir wollen die Gebührenfreiheit für die Anlieferung von Kleinmengen bis 0,5 m³ nicht einschränken. Darüber hinaus müssen Alternativen erarbeitet werden, die für alle zu einer Verbesserung führen“, ergänzt Handtke abschließend. Die fragen von Beyer und Handtke lauten: „Auf welcher rechtlichen Grundlage sind diese Begrenzungen (0,5 m³/Tag) in der Abfallbewirtschaftungssatzung (ABS) des LKH aufgenommen worden? Warum sind die Regelungen für private und gewerbliche Anlieferer unterschiedlich? Beispielsweise können gewerbliche Anlieferer (wozu auch die Gemeinden zählen) in der Annahmestelle in Putensen (Luhmühlener Container Dienst) größere Mengen Grünabfall gegen Gebühr entsorgen. Welche Möglichkeiten gibt es insbesondere in der zukünftigen Annahmestelle des Landkreises in Ardestorf, die Bewirtschaftung der Grünabfälle zu verbessern?“