Gebühr für Schleusung bald bargeldlos

Kann die Drehbrücke während des Binnenhafensfestes nicht gedreht werden?

Gebühr für Schleusung bald bargeldlos.

Freie Fahrt während Übergangsfrist bis Mai.

Die Hafenbehörde (HPA) baue nach Informationen zahlreicher Skipper ihre Serviceleistungen ab. Das betreffe besonders die Sportschifffahrt im Harburger Binnenhafen, war von dort zu vernehmen. Die Fraktion von SPD und Grünen in der Bezirksversammlung (BV) habe sich daraufhin des Themas angenommen und einen Antrag für die BV formuliert. Über den Wortlaut des Antrags ist Kai Gerullis, Pressesprecher von HPA, wie er sagte, „erschrocken“, denn er enthalte unzutreffende Behauptungen.
Fakt ist: Bisher mussten alle Sportschiffer und auch Berufsschiffe bei der Einfahrt in den Binnenhafen eine Gebühr für die Schleusung bezahlen. Diese konnte bislang entweder vor Ort am Schleusenleitstand entrichtet werden. Alternativ gab es günstige Jahreskarten. Sie kosteten für ein normales Segel- oder Motorboot zuletzt 35 Euro und waren für alle Hamburger Schleusen, die gebührenpflichtig sind, gültig. Ab diesem Jahr bestünde diese Möglichkeit nicht mehr, heißt es in dem Antrag. Und: Die Jahreskarten würden nur noch an zwei Stellen ausgegeben: am Alten Elbtunnel und an der Tatenberger Schleuse, also weit weg von Harburg. Falsch, sagt Gerullis: Der Zahlungsverkehr an der Harburger Hafenschleuse werde derzeit auf ein bargeldloses System umgestellt, erläutert er und betont: „Dies betrifft insbesondere Einzelnutzer der Schleuse, denn regelmäßige Kunden der Schleuse haben die Entgelte ohnehin seit geraumer Zeit per Rechnung bezahlt. Das neue elektronische System soll voraussichtlich im Mai zur Verfügung stehen. Bis zur Einführung des neuen Zahlverfahrens können alle Nutzer die Schleuse derzeit ohne die Zahlung eines Entgelts nutzen. Personaleinsparungen an der Schleuse sind nicht geplant.“ Aktuell müsse deshalb, anders als dargestellt, auch niemand weder zum Alten Elbtunnel noch zur Tatenberger Schleuse fahren, um die Gebühren zu bezahlen. Deshalb, so Gerullis, sei der Antrag „weit an der Realität vorbei.“
Ob die Entrichtung der Gebühr zukünftig über eine App geregelt wird, konnte Gerullis noch nicht sagen. Über eine eventuelle Erhöhung der Gebühr ist ihm nichts bekannt.
Was Gerullis aber sagen konnte: Für die Drehbrücke (Zitadellenbrücke) über dem Lotsekanal sei HPA nicht zuständig. Hintergrund: Gerüchtweise hieß es, dass zum Harburger Binnenhafenfest am 1. und 2. Juni HPA sich nicht in der Lage sehe, diese Brücke an den beiden Festtagen mehrfach für den Schiffsverkehr zu öffnen. Die Drehbrücke solle deswegen während des Binnenhafenfestes geschlossen bleiben. Das würde bedeuten, dass die Wasserfläche hinter der Drehbrücke in Richtung Westen, wo der Museumshafen und aktuell die Transit liegen, für größere Boote abgeschnitten bliebe. Nur Ruder- oder Schlauchboote könnten während des Hafenfestes unter der Drehbrücke durchfahren. Hafenrundfahrten könnten deswegen nur im westlichen und nördlichen Teil stattfinden. Das sei als als „unfreundlichen Akt“ zu werten, so SPD und Grüne. Dazu Gerullis: „Das ist nicht unsere Brücke. Bei der Drehbrücke Lotsekanal ist die HPA lediglich beauftragter Dienstleister.“ Die Zuständigkeit liege ausschließlich beim Bezirksamt bzw. dem Landesbetrieb Straßen, Brücken, Gewässer (LSBG) als Betreiber. HPA sei mithin der falsche Ansprechpartner.