Fischbeker Holtweg: SPD scheiterte mit Antrag

Laut Behörde für Inneres und Sport besteht im Mündungsbereich Langkuul/Fischbeker Holtweg keine Gefährdung durch verkehrswidrig parkende Pkw. Foto: mk

Keine gefährliche Stelle
Fischbeker Holtweg: SPD scheiterte mit Antrag

(mk) Neugraben. Diese gefährliche Situation ist schon vielen Bürgern aufgefallen: Besonders freitags und sonnabends kann man beobachten, dass im Mündungsbereich Langkuul im Fischbeker Holtweg verkehrswidrig geparkt wird. Kunden des ansässigen Frisiersalons parken auf der westlichen Seite des Mündungsbereiches so, dass Verkehrsteilnehmer, aus Richtung Neugraben kommend, auf die Gegenfahrspur gezwunagen werden. Dieses hat zur Folge, dass bei Fahrzeugführern, die aus dem Langkuul in Richtung Neugraben einbiegen wollen, diese Verkehrsteilnehmer wegen einer Hecke erst sehr spät erkennen können. Dieses hat schon häufig zu kritischen Verkehrssituationen geführt und Unfälle wurden nur durch Notbremsungen der Verkehrsteilnehmer verhindert, weiß auch die SPD zu berichten.
Die Genossen hatten die Vorsitzende der Bezirksversammlung gebeten, sich bei den zuständigen Verkehrsbehörden dafür einzusetzen, „dass – wie in der VwV-StVO zu §12 Halten und Parken vorgeschlagen – eine Kennzeichnung angebracht wird, welche die 5 m‑Zonen im Mündungsbereich Langkuul/Fischbeker Holtweg markiert. Bis zur Anbringung der Markierungen wird das PK 47 aufgefordert, die Einhaltung des §12 StVO durchzusetzen und bei Bedarf Fahrzeuge zu entfernen“.
Aus diesem Wunsch wird nichts. Die Behörde für Inneres und Sport hält dem Antrag der SPD entgegen: „ Gemäß §45 Abs. 9 StVO dürfen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort angordnet werden, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Insbesondere dürfen Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen des §45 StVO genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.“
Die Straßen Fischbeker Holtweg und Langkuul befinden sich in einer 30 km/h-Zone und es gelte dort die Regelung rechts vor links. Gegenüber der Einmündung zur Straße Langkuul befinden sich Grundstückszufahrten mit abgesenktem Bordstein. An der genannten Einmündung würde keine Unfallhäufungsstelle festgestellt. Aus den oben genannten Gründen werden die angeregten Maßnahmen von der Straßenverkehrsbehörde des PK 47 verworfen, erklärte die Behörde.