FFP2-Maske ist Pflicht

Angesichts der aktuellen Corona-Situation und der weiter steigenden Inzidenz gilt in der Kreisverwaltung ab sofort die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Bisher war eine medizinische Maske ausreichend. Mit der Neuregelung übernimmt der Landkreis Harburg angesichts der rasanten Ausbreitung der Omikron-Variante die Vorgaben, die bereits im Einzelhandel, in öffentlichen Personenverkehr und auch auf den Entsorgungsanlagen des Landkreises gilt.
Die übrigen Vorgaben für Besuche in der Kreisverwaltung bleiben unverändert. So gilt die die 3G-Regelung – also der Zugang nur für Geimpfte, Genesene und Getestete – auch für die Besucher in den Gebäuden der Kreisverwaltung ein. Diese müssen ein entsprechendes Zertifikat vorlegen, ein Selbsttest vor Ort ist nicht möglich. Wo ohnehin ein Sicherheitsdienst den Zugang zu den Gebäuden regelt, wird dieser auch den jeweiligen Status – also geimpft, genesen oder getestet – kontrollieren. In allen anderen Fällen werden die Besucher aufgefordert, vor einem Termin den entsprechenden Nachweis bei der jeweiligen Ansprechperson vorzulegen. Außerdem ist es unverändert erforderlich, einen Termin zu vereinbaren. Das geht am einfachsten unter www.termin.landkreis-harburg.de .