Explosion am S-Bahnhof: Urteil gefällt

Explosion am S-Bahnhof: Urteil gefällt.

Angeklagter zu zehn Jahren Haft verurteilt.

Er zündete im vergangen Dezember an der S-Bahnstation Veddel zwei illegale Polenböller in einer Plastiktüte, in der sich zusätzlich mindestens 73 Schrauben befanden (der Neue RUF berichtete). Dafür muss der 52-jährige Stefan K. nun für zehn Jahre wegen versuchten Mordes in Gefängnis. Seit Juni dieses Jahres stand der Angeklagte vor Gericht, vergangene Woche fiel das Urteil. Die Richterin ging mit ihrem Strafmaß über das der Staatsanwalt hinaus, die acht Jahre Haft gefordert hatte. Laut Medienberichten habe K. ausgesagt, er habe nur erschrecken wollen. Die Richterin sah das anders: „Bei dieser Tat handelt es sich keineswegs um einen vorgezogenen Silvesterscherz, sondern um einen perfiden und heimtückischen Anschlag auf wehrlose Passanten“. Dass bei der Explosion keine Personen tödlich verletzt wurden, grenzt an ein Wunder. Ein Mann erlitt ein Knalltrauma. Stefan K. gehörte früher der Neonazi-Szene an und saß bereits rund 18 Jahre im Gefängnis. Unter anderem hatte er 1992 zusammen mit anderen Neonazis einen Mann so zusammengeschlagen, dass dieser drei Tage später seinen Verletzungen erlag. Dafür musste er achteinhalb Jahre ins Gefängnis.