Erweiterte Maskenpflicht gilt!

Erweiterte Maskenpflicht gilt!.

Seit dem 10. November auch auf Wochenmärkten.

Seit dem 10. November gilt auf allen Wochenmärkten im Landkreis Harburg eine erweiterte Maskenpflicht. Da der Inzidenzwert für den Landkreis Harburg die Grenze von 50 Neuinfizierten pro 100.000 Einwohner überschritten hat – aktuell beträgt der Wert 93,14 (Stand 9. November 2020) – hat die Kreisverwaltung eine weitere Allgemeinverfügung erlassen. Diese setzt fest, dass Marktbesucher, Marktbeschicker und insbesondere auch Passanten, die das Marktgelände lediglich überqueren, eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen.
Wochenmärkte sind bei der Bevölkerung des Landkreises Harburg sehr beliebt. Auf den Marktplätzen und an den Marktständen kann aufgrund hoher Besucherzahlen der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Marktbesucherinnen und -besuchern nicht jederzeit gewährleistet werden. Hier ist die Gefahr der Ansteckung mit dem Coronavirus deutlich erhöht, wenn keine Maske getragen wird. Aus diesem Grund wird die Maskenpflicht für alle Wochenmärkte im Landkreis Harburg angeordnet, dies vorläufig bis einschließlich 30. November 2020, gilt, erläutert der Landkreis Harburg in einer Pressemitteilung. Alle wichtigen Informationen zur Corona-Pandemie im Landkreis Harburg finden Sie unter www.landkreis-harburg.de/corona. Die derzeit gültigen Corona-Regeln auf Grundlage der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen finden sich unter www.landkreis-harburg.de/corona-regeln.