Erste Hürde genommen – HBI-Projekt fand im Bauausschuss Anklang.

mk -Stadtplaner Stefan Röhr-Kramer referierte über das Projekt.

Erste Hürde genommen.

HBI-Projekt fand im Bauausschuss Anklang.

Das kombinierte Wohnungs/Hotel-Projekt der Hausbau-lmmobiljengesellschaft (HBI) an den Wulmstorfer Wiesen bzw. in der Bahnhofstraße hat eine erste Hürde genommen. Auf der Sitzung des Bauausschusses am 19. September sprachen sich alle anwesenden Parteien für das ambitionierte Vorhaben aus. Zuvor hatte Stadtplaner Stefan Röhr-Kramer vom Büro WIRSIND eine grobe Übersicht der Planungen gegeben. Vor dem Hintergrund des Demografischen Wandels sei eine breit gestreute Nachfrage nach Wohnraum im Geschosswohnungsbau zu beobachten. Sowohl Haushaltsgründer als auch Senioren fragen kleinere Wohnungen im Geschosswohnungsbau nach. Familien würden dagegen nach größeren Wohnungen mit entsprechender sozialer Infrastruktur in der nahen Umgebung suchen. Durch das Entwickeln neuer Wohnsiedlungen, wie beispielsweise dem Apfelgarten, seien bereits junge Familien in die Gemeinde gezogen, die Nachfrage nach Kita-Plätzen ist dem entsprechend in den letzten Jahren stark gewachsen, so Röhr-Kramer.
Mit Blick auf diese Entwicklungen soll durch die Aufstellung der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 70 ein Wohngebiet im bestehenden Siedlungskörper entwickelt werden. Mit dem Vorhaben ergibt sich die Chance, in zentraler Lage von Neu Wulmstorf Wohnraum im Geschosswohnungsbau zu realisieren. Darüber hinaus werden Flächen für eine Kindertagesstätte sowie ein Hotelgewerbe im Plangebiet zur Verfügung gestellt. Für das Plangebiet werden Festsetzungen bezüglich der Art der baulichen Nutzung getroffen. Für die 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 70 werden entlang der Bahnhofstraße ein Mischgebiet und im rückwärtigen Bereich ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt, erläuterte der Stadtplaner.
Im Teilgebiet MI1 seien Wohngebäude, Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke, im Teilgebiet MI2 seien Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes und Wohngebäude zulässig. In den allgemeinen Wohngebieten (WA1-WA2) seien nur Wohngebäude gestattet Die Bauweise in einigen Teilgebieten wird als abweichende Bauweise festgesetzt. Um dem Bedarf optimal zu entsprechen, darf die Länge der Baukörper hier 50 Meter überschreiten. Mit der Festsetzung verleiht die straßenbegleitende Bebauung dem Ensemble eine städtebauliche Fassung und stärkt das Raumgefüge an dieser Stelle, referierte Röhr-Kramer. Im Großen und Ganzen begrüßten die Parteien das Bauvorhaben. Dass Räumlichkeiten für größere Veranstaltungen im Hotel-Komplex zur Verfügung stehen sollen, wodurch der frühere Plan einer extra Halle ad acta gelegt werden kann, fand ebenfalls Anklang. Dass schon über Details wie die Breite der Parkplätze oder die Farbgebung der Außenfassade debattiert wurde, dokumentiere, so der Tenor der Abgeordneten, dass der Entwurf gelungen sei. Einstimmig wurde dieser angenommen. Im Fall der von der CDU vorgeschlagenen Verlegung des Elstorfer Ehrendenkmals fand man erst einmal einen Kompromiss. Der CDU-Antrag wurde zurückgestellt. In Kürze wollen Verwaltung und Politik bei einem Lokaltermin die Möglichkeiten für eine Lösung erörtern. Bei dieser Gelegenheit könnte der Vertreter des Denkmalschutzamtes, so CDU-Urgestein Gerhard Peters, gleich alle anderen Ehrendenkmäler in der Gemeinde auf ihre Substanz überprüfen. Dieser Vorschlag wurde auch angenommen.