Erneute Öffentliche Auslegung

Erneute Öffentliche Auslegung.

Bebauungsplanentwurf Neuenfelde 17 kann eingesehen werden.

Der Bebauungsplanentwurf Neuenfelde 17 wird noch bis einschließlich 5. August 2021 im Internet und im Bezirksamt Harburg – Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt erneut öffentlich ausgelegt.
Nach der erfolgten ersten öffentlichen Auslegung haben sich Änderungen an der Planung ergeben. Planzeichnung, Verordnung und Begründung zum Bebauungsplan wurden entsprechend der geänderten Inhalte angepasst. Die Änderungen sind den ausgelegten Planunterlagen zu entnehmen. Die vorgenommenen Änderungen sind darin farbig markiert.
Auf Grundlage von § 3 Absatz 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der Covid-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) und entsprechend den Bestimmungen des Baugesetzbuches erfolgt die öffentliche Auslegung durch eine Veröffentlichung im Internet.
Die Auslegungsunterlagen des Bebauungsplanentwurfes sowie die umweltbezogenen Informationen können im oben genannten Zeitraum unter Verwendung des kostenlosen Online-Dienstes „Bauleitplanung“ (BOP) unter https://bauleitplanung.hamburg.de eingesehen werden. Hier besteht ebenfalls die Möglichkeit, Stellungnahmen direkt „online“ abzugeben. Vor der Nutzung ist eine kostenlose Registrierung erforderlich.
Die Auslegungsunterlagen können innerhalb des Auslegungszeitraumes auch unter https://www.hamburg.de/harburg/bebauungsplaene/8324864/neuenfelde-17/ eingesehen werden.
Ergänzend wird der Entwurf des Bebauungsplans Neuenfelde 17 noch bis einschließlich 5. August 2021 montags bis donnerstags (jeweils von 9 bis 15 Uhr) sowie freitags (9 bis 13 Uhr) im Bezirksamt Harburg – Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt, Harburger Rathausforum 2, 21073 Hamburg, im Foyer öffentlich ausgelegt.
Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen ausschließlich zu den geänderten, kenntlich gemachten Teilen des ausliegenden Bebauungsplanentwurfs bei der genannten Dienststelle schriftlich per Post, per E-Mail an bebauungsplanung@harburg.hamburg.de oder elektronisch direkt im BOP abgegeben werden. Bitte beachten Sie dazu den Hinweis zum Datenschutz. Die Abgabe von Stellungnahmen zur Niederschrift vor Ort wird nach § 4 PlanSiG ausgeschlossen.
Für Auskünfte und Beratungen stehen die zuständigen Mitarbeiter nach Vereinbarung zur Verfügung. Aufgrund der aktuellen Situation sind Terminvereinbarungen telefonisch unter 040 42871-2258 erforderlich. Für den Auslegungsort sind die besonderen Nutzungsbedingungen im Rahmen der Bekämpfung der Covid-19-Pandemie zu beachten. Die geltenden Abstandsregelungen sind einzuhalten.
Das Plangebiet befindet sich südlich des Ortskerns von Neuenfelde an der Straße Nincoper Deich. Mit dem Bebauungsplan-Entwurf Neuenfelde 17 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine behutsame Siedlungserweiterung mit rund 50 Wohneinheiten östlich des Nincoper Deichs ermöglicht werden. Grundlage bildet die Siedlungsentwicklungsplanung Cranz-Neuenfelde-Francop von 2005. Städtebauliches Ziel ist es, den Ortsteil Neuenfelde als Wohnstandort zu stärken und dabei das Orts- und Landschaftsbild zu wahren. An der Straße Nincoper Ort soll die bestehende Baustruktur gesichert werden.
Das Verfahren wird mit Umweltprüfung und Eingriffsregelung durchgeführt. Aufgrund der beschriebenen planerischen Zielsetzung und der damit verbundenen Abweichungen von den Darstellungen im Flächennutzungsplan und im Landschaftsprogramm, einschließlich der Inhalte der Fachkarte Arten- und Biotopschutz, sind Änderungen dieser vorbereitenden Planwerke erforderlich.