Erlaubnis widerrufen

Erlaubnis widerrufen.

Landkreis verbietet LPT Tierhaltung.

Der Landkreis Harburg hat mit sofortiger Wirkung die Erlaubnis der LPT (Laboratory of Pharmacology and Toxicology GmbH & Co. KG) nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 Buchstaben a) und b) Tierschutzgesetz am Standort in Mienenbüttel widerrufen. Nach gründlicher Prüfung komme der Landkreis Harburg zu der Überzeugung, dass die Zuverlässigkeit des Betreibers nicht mehr gegeben sei, heißt es in einer Presse-Mitteilung des Landkreises Harburg. „Paragraph 11 Abs. 1 Nr. 1 Buchstaben a und b TierSchG regelt die Erlaubnis, Wirbeltiere, die dazu bestimmt sind, in Tierversuchen verwendet zu werden, oder deren Organe oder Gewebe dazu bestimmt sind, zu wissenschaftlichen Zwecken verwendet zu werden, zu halten. Mit dem Widerruf wird der LPT diese Tierhaltung untersagt. Der LPT wird eine Frist von zwei Wochen eingeräumt, um alle derzeit noch in der Tierversuchsanstalt lebenden Tiere – dabei handelt es sich um 96 Hunde – an geeignete Dritte abzugeben. Wie auch schon in den vergangenen Wochen geschehen, muss das Veterinäramt im Vorfeld über die Abgabe informiert werden und erhält Name und Adresse des neuen Halters“, teilt der Landkreis Harburg mit. Insgesamt 49 Katzen und 80 Hunde wären bereits an Tierschutzorganisationen und vereinzelt an Privatpersonen vermittelt worden. Die LPT hat die Möglichkeit, rechtliche Schritte gegen den Widerruf einzuleiten. Eine Klage hätte jedoch keine aufschiebende Wirkung. Detailliertere Aussagen zur Begründung des Widerrufs könnten aufgrund der laufenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen nicht gemacht werden, so der Landkreis Harburg.