Einwände gegen Bebauungsplan Finkenwerder 44?

VISUALISIERUNG: prasch buken partner Architekten PartGmbH / property team AG -Die Unterlagen für das Dienstleistungszentrum Airbus können noch bis zum 10. August eingesehen werden

Einwände gegen Bebauungsplan Finkenwerder 44?.

Öffentliche Auslegung findet noch bis einschließlich 10. August statt.

Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Finkenwerder unmittelbar südöstlich des Airbus-Werks, direkt südöstlich der Start- und Landebahn am aktuellen Haupteingang zum Werksgelände (Osttor) und umfasst Grundstücke nördlich des Neßdeichs und westlich des Kreetslags. Es hat eine Größe von rund 1,9 Hektar.
Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung verfolgt mit dem Bebauungsplan Finkenwerder 44 das Ziel, den Luftfahrt-Standort in Finkenwerder nachhaltig zu stärken, indem die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines modernen Besucherinformations- und Dienstleistungszentrums geschaffen werden. Seitens des Airbus-Werkes besteht ein dringender Bedarf, ein neues Besucherinformationszentrum mit ergänzenden Dienstleistungs- und Einzelhandelsangeboten zu errichten. Die Realisierung eines repräsentativen Airbus-Besucherinformationszentrums bildet somit den Schwerpunkt des projektierten Besucher- und Dienstleistungszentrums.
Mit diesem neuen Besucher- und Dienstleistungszentrum sollen neben den touristischen Angeboten weitere wichtige Dienstleistungen für Werksangehörige und ebenso für Anwohnerinnen und Anwohner vorgehalten werden. Dazu zählen ein zusätzlicher Lebensmittelvollsortimenter im Westen von Finkenwerder, ein Hotel, Büros und Flächen für Sport- und Gesundheitseinrichtungen sowie Flächen mit gastronomischem Angebot.
Unabhängig vom Bebauungsplanverfahren wird aktuell seitens der Stadt Hamburg ein umfassendes Verkehrsgutachten bzw. Mobilitätskonzept für Finkenwerder erarbeitet. Die Fertigstellung wird für 2022 angestrebt. Die Umsetzung des neuen Gesamtkonzepts ist nach bestehendem Planungsrecht nicht möglich. Es wurde daher die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans erforderlich.
Der Bebauungsplan Finkenwerder 44 wird seitens des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung gemäß § 13 a BauGB als sogenannter Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt. Auf Grundlage von § 3 Absatz 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der Covid-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) und entsprechend den Bestimmungen des Baugesetzbuches erfolgt die öffentliche Auslegung durch eine Veröffentlichung im Internet.
Im Internet können die Auslegungsunterlagen des Bebauungsplan-Entwurfes sowie ergänzende Unterlagen, insbesondere die zum Bebauungsplan-Entwurf erstellten Gutachten und Untersuchungen sowie die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen, im oben genannten Zeitraum auf den Seiten des Serviceportals der Stadt Hamburg („Hamburg Service“) unter Verwendung des kostenlosen Online-Dienstes „Bauleitplanung“ (kurz BOP) unter folgender Adresse https://bauleitplanung.hamburg.de oder auf der Interseite des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung unterhttps://www.hamburg.de/mitte/bplaene-im-verfahren/10445608/bplan-entwurf-finkenwerder44/ eingesehen werden.
Beim Online-Dienst „Bauleitplanung“ besteht zudem die Möglichkeit für alle interessierten Bürger, Stellungnahmen direkt online abzugeben. Vor der Nutzung ist eine kostenlose Registrierung erforderlich.
Wichtig: Zusätzlich wird für diejenigen Bürger, die keinen Internetzugang oder aus sonstigen Gründen keinen Zugang zum BOP haben, der Entwurf des Bebauungsplans Finkenwerder 44 noch bis einschließlich 10. August 2021 an den Werktagen (außer sonnabends) während der Dienststunden im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Hamburg-Mitte, VII. Stock, Eingangsbereich Flügel B (Foyer), Caffamacherreihe 1-3, 20355 Hamburg ausgelegt.
Für den Auslegungsraum sind die besonderen Nutzungsbedingungen im Rahmen der Bekämpfung der Covid-19-Pandemie zu beachten. Insbesondere ist der Zutritt zu den Aushängen nur einer Besuchspartei (maximal zwei Personen eines Haushalts) gleichzeitig und nach vorheriger Terminvereinbarung gestattet. Die geltenden Abstandsregelungen und die Maskenpflicht sind einzuhalten, Wartezeiten sind möglich. Für Auskünfte und Beratungen stehen die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Hamburg-Mitte während der Dienststunden gerne zur Verfügung (Tel. 040 42854-2852/E-Mail: stadtplanung@hamburg-mitte.hamburg.de).
Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen zu dem ausliegenden Bebauungsplan-Entwurf beim Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung auch schriftlich per Post, per E-Mail an stadtplanung@hamburg-mitte.hamburg.de oder elektronisch direkt im BOP abgegeben werden. Bitte beachten Sie dazu den Hinweis zum Datenschutz unten. Die Abgabe von Stellungnahmen zur Niederschrift vor Ort wird nach § 4 PlanSiG ausgeschlossen.
Hinweis:
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unter den Voraussetzungen von § 4 a Absatz 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Finkenwerder 44 unberücksichtigt bleiben.