Ehemalige Gefängnisszellen können nicht genutzt werden

Ehemalige Gefängnisszellen
können nicht genutzt werden

Ex-Zellen als Probenräume nicht geeignet

Seit Oktober 2015 steht das ehemalige Gerichtsgefängnis in der Buxtehuder Straße 9a leer. Seit dem Auszug der Möbelhilfe Harburg, die den Betrieb wegen Überalterung einstellen musste, wird das Gebäude nicht mehr genutzt. Das Gebäude ist in städtischem Besitz und verfügt als ehemaliges Gefängnis über zahlreiche kleinere und größere Räume – die ehemaligen Zellen. Diese Räume könnten sinnvoll genutzt werden. Nicht erst seit dem Antrag der CDU und der dazugehörigen Stellungnahme des Bezirksamtes ist bekannt, dass beispielsweise Proberäume für Musiker und Atelierräume für lärmintensive Kunstformen in Harburg Mangelware sind.
Deshalb formulierte die Partei Die Linke in der Bezirksversammlung einen Antrag, demzufolge zu prüfen sei, inwieweit „das ehemalige Gerichtsgefängnis für die Nutzung als Probe- und Atelierräume in Frage kommt und mit welchen Kosten für den Bezirk zu rechnen ist.“ Auch entsprechende Vorschläge sollten unterbreitet werden.
Jetzt kam heraus, dass der Eigentümer des Flurstücks 4033 (Buxtehuder Straße 9, 9a, 11, 11a und Bleicherweg 1) nicht die Stadt Hamburg sondern ein privater Eigentümer ist, die Alstria Office Reit AG, Bäckerbreitergang 75, in Hamburg. Auf deren Internetseite www.alstria.de heißt es weiter, in der Behördenantwort sei die Buxtehuder Straße 9a im Portfolio als vermietbare (und teilweise) verfügbare Fläche aufgeführt. Auf Nachfrage habe die Alstria Office Reit AG mitgeteilt, dass die Räumlichkeiten des ehemaligen Gerichtsgefängnisses derzeit nicht nutzbar seien. Eine entsprechende Herrichtung für den gewünschten Zweck als Atelier- und Proberäume stünde in keinem Verhältnis.