„Da müssen Sie aufpassen“

mk -Bergwerksexperte Rolf Weiss hier bei der Einweihung des Denkmales für Robertshall erhebt schwere Vorwürfe gegen den LSBG

„Da müssen Sie aufpassen“.

Behörde beendete Kooperation mit Rolf Weiss.

Will die Stadt Hamburg, dass nicht die ganze Wahrheit über die Stollen unter dem Ehestorfer Heuweg ans Tageslicht kommt? Schlummert unter der Trasse und der unmittelbaren Umgebung eine nicht einzuschätzende Gefahr, die Leib und Leben gefährdet? Glaubt man dem Bergwerksexperten Rolf Weiss, der durch seine umfangreichen und sorgfältigen Forschungen zum Bergwerk „Robertshall“ mittlerweile einem breitem Publikum in Süderelbe bekannt ist, spiele die Stadt Hamburg die Gefahr, die von den tiefen Stollen unter dem Ehestorfer Heuweg ausgehe, herunter. Er persönlich habe bei Radar-Überprüfungen vor Ort im Dezember 2017 drei Hohlräume festgestellt. Dieses Ergebnis habe er der zuständigen Behörde, dem Landesbetrieb für Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) mitgeteilt. Laut Weiss habe man ihm versichert, dass man darüber Bescheid wüsste. Vor rund drei Wochen habe man bei den Bauarbeiten im Ehestorfer Heuweg knapp unter der Fahrbahn einige Braunkohleschichten gefunden. Daraufhin sei Weiss von der LSBG zu Rate gezogen worden. Vor Ort habe er sich den Befund angeschaut. Dabei habe er die Bauleitung gewarnt. Es gebe bis in eine Tiefe von 18 bis 20 Meter noch unverfüllte Stollen, aus denen eventuell Co2 ausströmen könnte, erklärte Weiss. „Da müssen Sie aufpassen“, habe er gewarnt. Nachdem vor Kurzem dann wirklich ein metertiefes Loch die Bauarbeiten zum Stillstand gebracht hatte, habe man ihm seitens der Stadt Hamburg eine Beraterfunktion angeboten. Dieses sei per E-Mail zugegangen. Zusammen mit einem Gutachterbüro in Aachen sollte er die Fläche nach möglichen weiteren Hohlräumen untersuchen. Die Beraterfunktion sei mit 30 Euro pro Stunde plus Spesen vergütet. Einzige Bedingung des LSBG sei gewesen, dass er seine Ergebnisse nicht der Öffentlichkeit zukommen lasse, so Weiss. Dessen Untersuchungsergebnisse sollten schließlich in eine sogenannte „Gefahrenkarte“ einfließen, die am 2. Oktober die Grundlage für eine Besprechung mit der Bauleitung im Baucontainer dienen sollte, erläutert Weiss. Nach einigen Tagen der intensiven Beschäftigung mit der Materie, teilte ihm der LSBG plötzlich mit, dass seine Beraterfunktion beendet sei. Grund: Das Bergamt Clausthal-Zellerfeld habe mitgeteilt, dass er in der Vergangenheit straffällig geworden sei – und zwar in der Bergwerksbranche. Außerdem sei er kein Fachmann, soll man aus dem Harz der Hamburger Behörde gesteckt haben, teilt Weiss mit. Dieser weist die Vorwürfe als Denunziation zurück. Er habe vor rund zehn Jahren mit dem Bergamt Clausthal-Zellerfeld eine rechtliche Auseinandersetzung über ein anderes Bergwerk gehabt, wobei das Bergamt Clausthal-Zellerfeld den Prozess verloren habe. Es ging dabei um eine Summe von circa 250.000 Euro. Zwei Mitarbeiter des Bergamtes Clausthal-Zellerfeld, die in dem Fall maßgeblich involviert gewesen seien, wären daraufhin von ihrem Chef mit disziplinarischen Strafen belegt worden. Das hätten sie ihm bis heute nicht verziehen, betont Weiss. Aber was hat das mit dem Ehestorfer Heuweg zu tun? Die immer noch beim Bergamt tätigen Mitarbeiter hätten mitbekommen, dass er zurzeit in Hamburg tätig wäre. Das gönnten sie ihm nicht und hätten ihn angeschwärzt. Sie hätten seine Abberufung gefordert, erzählt Weiss. Dieser vermutet, dass bei einer Ablehnung ihres Ansinnens angeblich die ganze Wahrheit über das Ausmaß der Gefahren am Ehestorfer Heuweg auch für Privatgrundstücke herausgekommen wäre. So nach dem Motto, wenn ihr nicht den Weiss rausschmeißt, dann veröffentlichen wir das volle Ausmaß der Gefahren, spekuliert Weiss. Dieser betont extra: „Von mir sind keine strafbaren Handlungen verübt worden; ich bin nicht vorbestraft, schon gar nicht im bergrechtlichen Bereich. Wer diese Info im Hause des Bergamtes Clausthal-Zellerfeld erfunden hat, das ermittelt nun die Polizei, denn das ist Rufmord.“ Weiss will trotz seiner „Kündigung“ eine Karte mit allen Gefahrenpunkten, auch für private Anwesen, erarbeiten. Der Rufkonfrontierte den LSBG mit den Vorwürfen von Weiss. Frage: „Ist es richtig, dass der LSBG telefonisch den Beratervertrag mit Herrn Weiss mit sofortiger Wirkung gekündigt hat?“ Der LSBG erklärte: Nein, Herr Weiss hat gestern in cc eine E-Mail erhalten, dass wir einen Vertrag anstreben möchten. Richtig ist, dass wir ihm heute mitgeteilt haben, dass es zu keiner Vereinbarung kommen wird.“ Der LSBG bestätigt, dass das beauftragte Ingenieurbüro des LSBG die Untersuchungen von Weiss als eine Quelle von vielen nutzen wollte.
„Mit welcher Begründung hat der LSBG den Vertrag so plötzlich wieder gekündigt?“ „Es kam bis dato kein Vertrag zustande. Aufgrund der Ausdehnung des Bergwerks über die Ländergrenzen hinaus ist für Niedersachsen des LBEG zuständig. Aufgrund dieser fachlichen Zuständigkeit haben wir uns entschieden, das LBEG auch für die Untersuchung der in Hamburg liegenden Bergwerkstollen zu Rate zu ziehen, weil es sich um ein und dasselbe Stollensystem handelt“, so der LSBG.
„Stimmt es, dass der LSBG Kontakt zum Landesamt Bergbau, Energie und Geologie hatte und der Vertrag auf Druck der Aufsichtsbehörde gekündigt wurde?“ „Es gab keine Kündigung. Nach Rücksprache mit dem LBEG haben wir den Eindruck gewonnen, dass dort ausreichend Expertise und Informationen vorliegen, um die Thematik hinreichend zu untersuchen und konkrete Umsetzungsvorschläge zu entwickeln“, so der LSBG.
„Hat Herr Weiss dem LSBG bereits Ergebnisse/Daten/Grafiken o.ä. geliefert?“ „Nein, keine aktuellen“, widerspricht der LSBG.. „Wird Herr Weiss für seine bisher geleisteten Stunden entlohnt?“ „Die von Herrn Weiss geleistete Arbeit für einen Tag wird von Seiten des LSBG vergütet, da Herr Weiss aufgrund der E-Mail im Vertrauen auf die Auftragsvergabe bereits einen Tag gearbeitet hat“, erklärte der LSBG abschließend. Kommentar von Weiss zu den LSBG-Ausführungen: Er habe auf telefonischen Zuruf des LSBG bereits seit dem 20. September an diesem Projekt gearbeitet, mithin also drei Werktage, nicht nur einen. Wenn der LSBG schreibe, es gäbe keinen Beratervertrag, warum gibt es dann eine Vergütung? Sämtliche in diesen drei Tagen erarbeiteten Ergebnisse, Skizzen, Unterlagen und Fotos habe er dem Gutachterbüro übermittelt; die Aussage, dass kein Material von ihm gekommen sei, wäre falsch, führt Weiss aus.