„Behutsame Nachverdichtung verhindert“

Rosenberger

„Behutsame Nachverdichtung verhindert“.

FDP kritisiert Aufhebung von Hausbruch 41.

Im Stadtplanungsausschuss vom 9. September 2019 wurde der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplanverfahren Hausbruch 41 aufgehoben, da die ermittelte Ausgleichsfläche von circa zwei Hektar Waldfläche nicht gefunden worden sei. Hier hakte die FDP mit einer weitere Kleinen Anfrage nach. Die Liberalen wollten wissen, wie diese Ausgleichsflächen ermittelt wurden. Das Bezirksamt Harburg nahm zu der Anfrage der FDP-Fraktion nun wie folgt Stellung: Bei der Ermittlung des Eingriffsumfanges nach dem sog. Staatsrätepapier, wenn dieses wie in dem konkreten Fall innerhalb des Außenbereiches gem. § 35 BauGB zur Anwendung komme, werden grundsätzlich die vorhandenen Bestands- und die durch den Bebauungsplan ermöglichten zukünftigen Planungssituationen gegenübergestellt, die nicht über bereits bestehendes Planrecht zulässig gewesen wären, erläuterte das Bezirksamt. Hieraus wird dann anhand von zugeordneten Punktwerten ein mögliches Defizit ermittelt, das durch eine künftig höhere bauliche Ausnutzbarkeit/Flächenversiegelung ausgelöst wird, und dann durch entsprechende Ausgleichsmaßnahmen zu kompensieren ist, so der Bezirk weiter. „Im Bebauungsplanverfahren Hausbruch 41 wurden demzufolge die vorhandenen Erschließungselemente in ihrer jetzigen „waldwegeähnlichen“ Ausprägung mit denen einer geplanten Erschließung mit entsprechenden Breiten und Befestigungen gemäß den Hamburger Richtlinien des Straßenbaus gegenübergestellt. Bei den Wohnbauflächen wurde folgerichtig der vorhandene genehmigte Gebäudebestand erfasst und mit den zukünftig zulässigen und erweiterten baulichen Möglichkeiten verglichen und bilanziert. In beiden Fällen kam es durch das Planverfahren zu höheren baulichen Ausnutzbarkeiten mit entsprechenden negativen Auswirkungen auf die Schutzgüter des Naturhaushaltes, die auszugleichen sind“, erklärte das Bezirksamt.
Der baupolitische Sprecher der FDP des Bezirkes Harburg, Günter Rosenberger, bewertete diese Stellungnahme folgendermaßen: „Die Straßenbreite ist zu groß angesetzt wurden. Ausreichend ist die Straßenbreite der „Altwiedenthaler Höhe“ von ca. 5,0 m. Für den erforderlichen Ausgleich durch eine Wohnbebauung auf den Privatgrundstücken muss der jeweilige Bauherr selbst sorgen. So wird in den Nachbargemeinden des Landkreises Harburg verfahren. Danach ermittelt sich keine Waldausgleichsfläche. Mit den veralteten Planungsansätzen hat die Verwaltung eine behutsame Nachverdichtung mit freistehenden Einzelhäusern verhindert.“